ANHANG 1:
 
Falsifikation Rössl.Theor. abzuschließen
16.07.2008 | 02:03
Anfrage zu 3 Detailpunkten

 
Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
 
ich muß gestehen, dass es mir noch hier an Verständnis fehlt, obgleich Ihre Liste der planetaren Messerfolge mit der Methode der Laufzeitmessung mich als Laien stark beeindruckt. Vielleicht kann ich doch, bitte, Ihrerseits etwas Nachhilfe zu meinem besseren Verständnis erlangen.
Dr. Rösslers Theorem ist bzgl. Ihrer Falsifikation insoweit davon betroffen, dass
a) die besten höchstpräzisen Uhren für Weglaufzeitmessungen nur auf der Erdoberfläche zum Einsatz kommen
 
b) dass ab größerer Distanz von der Erde die behauptete Raumdilation sich bei Laufzeitmessung nur als Konstante, additiv wirkend, zeigt, d.h. derzeit diese Raumdehnung garnicht nachgewiesen ist, weil aus der Gegenrichtung das geeignete Messequipment fehlt. Wenn das Messequipment an Bord einer Sonde ist, dann ist es nicht von derselben Qualität, wie die Ausrüstung am Erdboden, also nicht geeignet, die kleinsten in Rede stehenden Abweichungen messtechnisch nachzuweisen.
Nach Rössler steht derzeit die Messung aus der Gegenrichtung noch aus, die die Falsifikation unzweideutig nachwiese.
 
c) Im erdnahen Raum müßte die technisch so erfolgreiche Anwendung GPS in der Praxis mit schon lange programmierten Formeln arbeiten, aus deren Formelapparat direkt ersichtlich sein sollte, welche der Einsteinschen Interpretationen zutreffend ist.
 
(Als fachlicher Laie frage ich mich, wenn die Schwerkraft schon durch die Krümmung der Raumzeit infolge schwerer Massen wirksam wird und zudem nach dem erweiterten Standardmodell, Wechselwirkungen der Gravitonen meinen Körper nach unten ziehen wollten, warum wiege ich dann nicht einfach das Doppelte?
Analog dazu erscheint mir die Diskussion um die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit -, wenn der Raum in Massennähe sich vergrößert und zugleich die Zeit langsamer vergeht, warum erscheint dann die Geschwindigkeit des Lichtes, von außen gesehen, nicht gleich um das Doppelte langsamer ? Wenigstens ist, bei zunehmender Schwerkraft, die Zeitdilation mir in jedem Fall verständlich, bei meinem verkürzten Wissen.)
 
Wenn Sie a) und b) bestätigten, wäre m.E. das Rösslersche Theorem weiterhin offen, weil zutreffend ist, dass die von Rössler angezeigte Raumdilation mit der angewandten Methodik nicht nachweisbar ist (d.h. im nicht erd(nahen) wirkt sie im wesentlich konstant additiv, d.h. sie fällt erst gar nicht auf, wenn die Messungen nur von der Erde her erfolgen) - das heisst, es bestehen derzeit keine ausreichenden experimentiellen Falsifikationsgrundlagen.
 
Anders mag es bei der GPS-Anwendung sein, wo ebenfalls bekannterweise der cm-Bereich an Genauigkeit oder auch besser noch mehr erreicht wird, wobei das abfallende Schwerefeld im Erdraum über Trilateration bzw. n-Lateration Einzeldistanzen ergibt, die jede für sich vom Raumdehnungseffekt nach Rössler betroffen ist oder in Wirklichkeit eben nicht. Die spezialisierten GPS-Experten werden am besten sagen können, ob der praxiserprobte Formelapparat neben der unbestrittenen Zeitdehnung auch eine Raumdehnung wiedergibt. Diese Nachfrage / Klärung erscheint mir am erfolgversprechendsten zu sein.
 
Wenn Sie bitte Pkt c) doch einmal abklopfen könnten und eine Bestätigung zu c) erteilen könnten, wäre die Diskussion nachhaltig, auch für Bedenkenträger, beendbar, da a) und b) noch Zweifel an der Rösslerschen Theoremfalsifizierung nach sich ziehen könnnten.
 
Haben Sie, bitte, vielen Dank dafür, wenn Sie doch noch zusätzlich auf die hier ergänzten aufgeführten Details eingehen würden.
 
Vielleicht fällt Ihnen die Mühe einer Beantwortung leichter, wenn Sie daran enken würden, dass viele Menschen von der Diskussion und vielleicht auch von einem reellen Gefahrenverdacht sich betroffen fühlen.
 
Mit freundlichen Grüssen und lassen Sie mich bitte hinzufügen, alle wären doch froh, wenn der Vorgang ganz überzeugenderweise abgeschlossen werden kann.
 
Rudolf Uebbing
 
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ANHANG 2:
 
Mangel im Safetyreport - Angaben fehlen

15.07.2008 | 22:39
 
Mangel im Safetyreport / Kein Restrisiko sondern Ultimatives Risiko
 
Meinen unten im Anhang stehenden, fortgeschriebenen Beitrag im Blog zur Widerlegung des Rösslerschen Theorems - mittels der LLR-Resultate - möchte ich bitte noch ein wenig erläutern und vorab die Informationen, die Herr Dr. Müller unter “Was darf Forschung” veröffentlicht, begrüßen und sie als sehr wohltuend beschreiben. Die Ernsthaftigkeit des Anliegens zum Sicherheitsaspekt von Forschung wird hier konstruktiv deutlich, d.h. Werterhaltung und Werteförderung stehen unausgesprochen oben an.
 
Zunächst möchte ich behaupten, wenn man zielorientiert vorgeht, werden auch Schätzwerte aus einer Risikobeurteilung tatsächlich erlangt werden können - nur man muss den Mut auch dazu haben, sich über die Risikobedingungen zu informieren und diese auch zu quantifizieren; dies kann gelingen, in dem Statistik, Stochastik und die Wahrscheinlichkeitsrechnung als Hilfsmittel herangezogen werden, so z.B. werden Fehlerbetrachtungen, Wahrscheinlichkeitsintervalle und schließlich konkrete Risikoangaben erreichbar emacht.
 
1999 hat CERN eine Veröffentlichung bekannt gegeben, in dem für einen Relativistischen Ionenzertrümmerer RHIC ein bezifferter Risikowert veröffentlicht wurde, sh. bitte Anhang. Die LSAG/LHC-Safetyreports von 2003 und aktuell von 20.06.2008 vermeiden eine Bezifferung, da ansonsten sofort der Öffentlichkeit deutlich wird, dass zwar das Risiko für die Experimentatoren selbst tragbar ist, nicht aber für die Mehrheit der übrigen Bewohner auf der Erdoberfläche. Ich verweise auf die Angaben im Anhang unten. Im jüngsten Report werden z.B. die Gefahren aus “relics” nicht qualifiziert und quantifiziert; relics sind mittlerweile zur technischen Energiegewinnung patentiert.
 
Vermeidet man die Bezifferung des Risikos, wie Herr Dr. Müller andiskutiert, öffnet man zugleich ungewollt der Willkür weit die Tore.
Das persönliche Risiko der Experimentatoren wird auch den übrigen Personen zugemutet, die n i c h t von CERN bezahlt werden.
Diese aktuellen Umstände bedürfen meiner Meinung nach dringlichster Nachbesserung, was nicht zuletzt auch eine gute Übung im demokratischen Miteinander darstellt.
Für mich persönlich z.B. gilt: Ich will das Risiko der Experimentatoren nicht auf mich übertragen lassen, solange die Experimententscheidung(en) zu einem möglicherweise globalen Schaden infolge des überholten Immunitätsstatus und des Sonderrechtsstatus allein CERN obliegen, also eine einseitige Interessensentscheidung sein kann.
Wie Herr Dr. Müller selbst verdeutlich, muss Verantwortung ausgeübt werden - beim vorliegenden Gefahrenverdacht wird im Ernstfall auch kein Verantwortungsfall mehr gegeben sein können.
 
Da CERN-Mitarbeiter selbst eine Risikobeurteilung bereits in 1999 abgegeben haben, reicht die weitere Beurteilung dieses veröffentlichten Risikowertes aus, auch ohne auf ein Rösslersches Theorem angewiesen zu sein.
 
ANHANG
- mein fortgeschriebener Kommentar aus dem Blog / Mond-Experimente:

 
Ultimatives Risiko beziffert in 1999 durch CERN-Mitarbeiter, sh. u.
 
Ad LHC-Risiko - aus meiner Sicht mindestens millionenfach überhöht…
 
Begründung: In dem CERN-Papier CERN-TH/99-324 (DAR, RUJULA,HEINZ) steht der Satz “… safe to run RHIC for 500 million year". Die Bezifferung ist sehr zu begrüßen. Meine hier vorgenommene Umrechnung in ein jährliches Risiko von 1:500.000.000 bedeutet aber angesichts bereits diskutierter, möglicherweise verabschiedbarer Werte eines globalen Totalriskos in der Höhe von 1 : 10 hoch 15 oder auch 1 : 10 hoch 21
(sh. bitte bei REES, Unsere letzte Stunde, S. 139)
ein Überschreiten dieser Risikogrenze um einen Faktor in der Größenordnung von Millionen oder noch mehr!
Das soll verantwortbar sein - ich sage nein.
 
Das o. bezifferte Risiko kann nicht hingenommen werden und der Mehrheit der Menschen zugemutet werden, wie ich bitte meine.
Der Risikowert, von RUJULA u.a. in Höhe von resp. 1:500.000.000 angegeben, kann zudem noch auf völlig andere Weise, als in der Veröffentlichung CERN-TH/99-324 dargestellt, plausibilisiert werden, z.B. über qualifizierte abzufragende Meinungsbilder der einschlägig hochqualifizierten Experten aus der Theoretischen Physik.
 
Das Wort Restrisiko ist zudem nicht brauchbar, weil es eine Beiläufigkeit suggeriert - ein nicht wiederholbares, ultimatives Risiko muss anders benannt werden. Ich schlage vor: Ultimatives Risiko. Ein Restrisiko kann man verantworten - ein ultimatives Risiko führt u.U. nicht mehr zur Wahrnehmung der Verantwortung. Man kann sich dies bewußt machen.
 
Die im deutschsprachigen Raum bereits öffentlich angeregte Sicherheitskonferenz oder eine gleichwertige Maßnahme ist - sachlich gesehen - unausweichlich, auch für zukünftig mögliche, gleichgelagerte Fälle. Die Methoden und Verfahren im Falle von Ungewißheit bei Risiken bedürfen der Festlegung und einer Übereinkunft, so dass die Freiheit der Forschung nachprüfbar und angemessen ausgeübt werden kann.

2008-07-16 | achtphasen | 09:26:07 | Email | comment




 

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