Art. 26 Sicherheit der Schweiz

1. Das Recht des Schweizerischen Bundesrates, im Interesse der Sicherheit der Schweiz zweckdienliche Vorsichtsmassnahmen zu treffen, wird durch das vorliegende Abkommen nicht berührt.

2. Falls es der Schweizerische Bundesrat als notwendig erachtet, den ersten Abschnitt dieses Artikels anzuwenden, wird er sich so rasch, als die Umstände es erlauben, mit der Organisation in Verbindung setzen, um mit ihr gemeinsam die zum Schutze der Interessen der Organisation notwendigen Massnahmen zu beschliessen.

3. Die Organisation wird mit den schweizerischen Behörden zwecks Vermeidung eines jeden Nachteiles, der sich aus ihrer Tätigkeit für die Sicherheit der Schweiz ergeben könnte, zusammenarbeiten.

http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/intla/intrea/dbstv/data91/e_19550091.html

2009-11-07 | achtphasen | 13:55:22 | Email | 1 comment




 

Comment from: achtphasen [Member] Email
Daran muss sich der Bundesrat messen lassen - davon kann kein Bundesrat Abstand nehmen - was es nun noch braucht, ist eine sowohl vom Bundesrat als auch von Physikern nachvollziehbare Gefährdungsskizze ... dass die Botschaft, dass da Gefahr besteht, noch immer nicht beim Bundesrat angekommen ist, das stimmt bedenklich - aber vielleicht setzt der Erkenntnisprozess auch bei zuständigen Damen und Herren Bundesräten gerade noch rechtzeitig ein. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Galileo Galilei | „Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf. Wer sie aber kennt, und sie eine Lüge nennt ist ein Verbrecher.“

Eine Bewilligung zur Produktion Schwarzer Löcher wurde dem CERN wohl niemals erteilt. Eine Bewilligung zur Massenproduktion mikrokleiner Schwarzer Löcher [*] wurde dem CERN wohl auch niemals erteilt.
PermalinkPermalink 2009-11-07 | 14:48
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