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Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
| Datum: | 07.08.2009 | |
| Aktenzeichen: | 00612/08 Moe / WVR |
In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren und
Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Schröter, Gabriele ./. Bundesrepublik Deutschland (LHC/CERN)
2 BvR 2502/08
ist zu den Verfassungsbeschwerdeschriften 09.12.2008 und 21.01.2009 klarzustellen, dass der geplante Neustart des LHC inzwischen abermals vorschoben wurde, und zwar auf den Zeitraum ab Mitte November.
Zugleich ließ CERN jedoch verlautbaren, bis Jahresende das Erreichen eines Energieniveaus von 4-5 TeV anzustreben, sodass die verlangte Grenze von 2 TeV jedenfalls im Zeitraum November/Dezember überschritten würde.
Glaubhaftmachung:
1.CERN-Bulletin, Anlage 44
2.NZZ-Onlineartikel 29.07.09, Anlage 45
3.Onlineartikel ScienceBlogs 29.07.09, Anlage 46
Die Berichterstattung zur neuerlichen Neustartverschiebung offenbart zweierlei:
„ Damit sich ein solcher Unfall nicht wiederholt, versucht das CERN gegenwärtig, durch Widerstandsmessungen andere fehlerhafte Verbindungen ausfindig zu machen. Diese Aufgabe ist zeitraubend. Zum einen gibt es im Beschleunigerring Tausende solcher Verbindungen. Zum anderen müsste man für die Messungen und die Ausbesserung alle Sektoren des Beschleunigers auf Raumtemperatur erwärmen. Das würde die Inbetriebnahme des LHC bis weit ins nächste Jahr hinein verzögern. Deshalb behilft man sich mit einem Kompromiss. In den letzten Wochen ist in einem der Sektoren der elektrische Widerstand der Stromschienen bei einer tiefen Temperatur von 80 Kelvin gemessen worden. Um zu überprüfen, wie zuverlässig die Messergebnisse sind, wurde der Sektor auf Raumtemperatur aufgewärmt und dann noch einmal vermessen. Die Messungen hätten die Widerstandsmessungen bei tiefen Temperaturen bestätigt, sagt Steve Myers, der Direktor für Beschleuniger und Technologie am CERN.“ (Hervorhebungen durch Verf.)
Glaubhaftmachung: NZZ-Onlineartikel 29.07.09, Anlage 45
So soll über bloß indikatorische Widerstandsmessung die Sicherheit von vielen tausend Verbindungen im 27 km langen Ringsystem beurteilt werden, ohne jede einzelne Verbindung wie erforderlich einer eingehenden und gewissenhaften Sicherheitsprüfung zu unterziehen.
Plötzlich sollen also Kompromisse zulässig sein, wo doch angeblich alles bis ins Letzte überprüft und sichergestellt wurde, sodass „jede Gefährdung ausgeschlossen“ sei?
Ebenso wagemutig liest sich der letzte Absatz des NZZ-Artikels:
„ Damit die Physiker am CERN endlich erste Messungen vornehmen und ihre Instrumente testen können, wird man in diesem Jahr auf die sonst übliche Abschaltung des Beschleunigers während der Wintermonate verzichten. Vermutlich wird dem LHC erst im Herbst nächsten Jahres eine Pause verordnet. Dann sollen die restlichen Sektoren repariert und mit zusätzlichen Schutzsystemen ausgestattet werden. (…)“ (Hervorhebungen durch Verf.)
Glaubhaftmachung: NZZ-Onlineartikel 29.07.09, Anlage 45
Dieses laxe Vorgehen ist nicht nachvollziehbar, da nach Angaben der Bundesregierung im hiesigen Klage-/Eilverfahren der LHC während des Winters abzuschalten ist.
Plötzlich soll auch hiervon eine Ausnahme zulässig sein und die vorgesehenen Betriebsregularien außer Kraft gesetzt werden?
Der selbst erzeugte Termindruck zum Neustart erinnert an zahlreiche überambitionierte, vergleichbar kopflose Wettkämpfe der Weltgeschichte wie den Wettlauf zum Mond, das atomare Wettrüsten im kalten Krieg oder den Kampf der Ozeandampfer ums „blaue Band“.
Den strengen und hohen Sicherheitsanforderungen des Vorsorgeprinzips / precautionary principle ist damit indes ganz gewiss nicht genüge getan.
Dies gilt für die dargelegten technischen Sicherheitslücken, erst recht aber für die in ihren möglichen Folgen viel verheerenderen Ermittlungsdefizite hinsichtlich der aufgezeigten globalen quantenphysikalischen Risiken.
Die unzureichende Gefahrabschätzung ist auch Gegenstand der Abhandlung „A Critical Review of Safety Papers Concerning Black Holes at the LHC“ des Engländers Eric Penrose, welcher nach Befassung mit den wesentlichen streitigen Theorien unter „Conclusion“ zu dem Ergebnis gelangt:
„I conclude that safety with black holes accepted as potentially emerging from the LHC has not been demonstrated. Moreover, a theoretical basis for catastrophe, within our lifetime, from available modern physics theory and with feasible parameters, has not been excluded. Any one scenario of danger: effects of dangerous levels of black hole radiation, hazardous geological consequences from non radiating black holes accreting in earth – even if slow, and potential implications from fully considering Vilkovisky`s minimum attained black hole half mass model, should present sufficient cause of concern.” – zu deutsch: “ Ich schlussfolgere, dass die Sicherheit möglicherweise aus dem LHC hervorgehender Schwarzer Löcher nicht nachgewiesen worden ist. Vielmehr wurde eine theoretische Grundlage für eine Katastrophe innerhalb unserer Lebenszeit, von den vorhandenen physikalischen Theorien und mit den verfügbaren Parametern, nicht ausgeschlossen. Jede Art von Gefahrenszenario: Effekte gefährlich hoher Abstrahlung von Schwarzen Löchern, gefährliche geologische Folgen nicht zerstrahlender Schwarzer Löcher, welche die Erde aufzehren – selbst langsame, mögliche Implikationen nach vollständiger Erfassung von Vilkovisky`s Halbmassenmodell Schwarzer Löcher, sollte hinreichenden Anlass zur Besorgnis geben.“ (Hervorhebungen durch Verf.)
Glaubhaftmachung: Abhandlung Penrose, Anlage 47
Als weiterer Diskussionspunkt zwischen Physikern aufgekommen ist inzwischen die Frage, welchen Effekt eine massive Häufung Schwarzer Löcher auf kleinstem Raum, wie sie sich entgegen den kosmischen Verhältnissen nur im LHC ereignen könnte, auf deren Wachstumsverhalten hätte.
Insoweit ist von möglichen MBH-Konglomeraten die Rede, deren Stabilitätsgrad und gravitative Eigenschaften selbst nach Dafürhalten von LHC-Befürwortern, beispielsweise aufgrund des Riemannschen Krümmungstensors, bisher unbekannt sind.
Es lässt sich nicht gefahrausschließend berechnen, ob im LHC erzeugte Schwarze Löcher sich zu stabilen Konglomeraten zusammenballen könnten, und wie deren Massenhäufung sich selbst auf die optimistisch langen Akkretionszeiten laut Giddings/Mangano auswirkt.
Dabei dürfte schon nach dem Gesetz der Massenanziehung, nachdem die Anziehungskraft maßgeblich von der Größe der Masse abhängig ist, alles dafür sprechen, dass mögliche MBH-Konglomerate, die sich langsam durch Erd- und/oder Sonnenmaterie bewegen, sehr viel mehr Masse akkretieren als einzelne sich linear durch die Materie bewegende Mikroskopische Schwarze Löcher.
Insoweit ist ein weiteres Risikofeld aufgezeigt, das in der Sicherheitsbegutachtung von CERN/LSAG und Giddings/Mangano keine Rolle gespielt hat.
Auch hierin liegt ein offensichtliches von CERN, der Bundesregierung und den befassten Gerichten nicht gesehenes Ermittlungsdefizit.
Auch deshalb hat die Bundesregierung ihre Beurteilungs- und Ermessensspielräume bei der Gefahrabschätzung ersichtlich überschritten und hätten die angerufenen Gerichte, nachdem dieser Aspekt schon in der Eilantragsschrift im Ansatz angesprochen ist, dem Eilantrag stattgeben müssen.
Derweil häufen sich die Stimmen in der Wissenschaft, welche ungefährliche Alternativen zum LHC hinsichtlich der erstrebten Erkenntnisse aufzeigen.
Die Auflistung „Outlines of Alternatives than LHC for Searches of equivalent collision result Particles, etc:“ zeigt zu den wesentlichen Experimentzielen alternative, weniger gefährliche Forschungsprojekte unter Angabe betreffender wissenschaftlicher Abhandlungen auf.
Insbesondere wird dort für die gesuchten Higgs-Teilchen, Mini Schwarzen Löcher und Quark Gluon Plasma auf die Abhandlungen zu Kosmischen Strahlendetektoren („Cosmic Ray Detectors“) und zu diversen alternativen Detektoren für Dunkle Materie („Alternative Detectors for Dark Matter“) verwiesen, hinsichtlich letzterer z.B. auf Untergrundlaboratorien und die neuen Teleskope Fermi Space 2008 und LSST 2014.
Glaubhaftmachung: Auflistung „Outline of Alternatives“, Anlage 48
Auch wenn der Neustart des LHC nochmals um einige Wochen verschoben wurde, ist der Verfassungsbeschwerde und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nun schnellstmöglich stattzugeben.
Olaf Möhring
Rechtsanwalt
2 begl. Abschriften anbei
2009-10-08 | achtphasen | 12:26:37 |
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