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Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
| Datum: | 29.06.2009 | |
| Aktenzeichen: | 00612/08 Moe / WVR |
dem Verfassungsbeschwerdeverfahren und
Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Schröter, Gabriele ./. Bundesrepublik Deutschland (LHC/CERN)ist zu den Verfassungsbeschwerdeschriften 09.12.2008 und 21.01.2009 mittlerweile folgender weiterer Nachtrag angezeigt:
Selbst wenn man entgegen aller Fachkritiker nur auf die von CERN/LSAG vorgelegten Sicherheitsbegutachtung abstellen wollte, wurde die Belastbarkeit der dortigen Unbedenklichkeitsaussagen seitens CERN, der Bundesregierung und der befassten Gericht VG Köln und OVG NRW nicht bzw. nicht hinreichend überprüft.
Hierin, insbesondere auch in der Nichtverinnerlichung der von der Beschwerdeführerin gegen die bisherige Risikobewertung vorgetragenen Einwendungen, liegt eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs und eine verfassungswidrige Gefährdung des Grundrechts der Beschwerdeführerin auf Leben.
Insbesondere hat eine dem Vorsorgeprinzip / precautionary principle genügende Belastbarkeitsprüfung zu keiner Zeit stattgefunden.
Dies gilt beispielsweise für wesentliche Aspekte in der Facharbeit Giddings/Mangano CERN-PH-TH/2008-025.
So heißt es dort unter Abschnitt 4.4 „Warped evolution“ auf Seite 26: „The precise form of the evolution in this regime is not completely understood“, zu deutsch: „Die genaue Form der Entwicklung in diesem Regime ist nicht vollständig verstanden.“
Glaubhaftmachung: Facharbeit Giddings/Mangano CERN-PH-TH/2008-025, Anlage 27
Weiterhin finden sich Vagheiten, die für eine derart bedeutsame Risikobewertung/ Gefahrabschätzung völlig inakzeptabel sind.
So heißt es unter Abschnitt 4.3.5 „Macroscopic time scales, D = 6 ,7“ auf Seite 26: „The D = 6 time is short as compared to geologic time scales”, zu deutsch: “ Der Zeitraum D = 6 is kurz verglichen mit geologischen Zeitmaßstäben.“
Glaubhaftmachung: Facharbeit Giddings/Mangano CERN-PH-TH/2008-025, Anlage 27
Eine rechnerisch nachvollziehbare Aufarbeitung anhand konkreter Zahlen unterbleibt.
Ferner finden sich sogar als potentiell problematisch erkannte Szenarien, die dann unter Verweis auf andere astronomische Gebilde entschärft werden sollen.
So heißt es unter Abschnitt 4.6 „Summary of growth on Earth“ auf Seiten 27/28: „(…) The case D = 6, with time scale (4.49), even though very long by human standards, is much shorter than the natural lifetime of the solar system. As we saw, certain warped szenarios are also similarly potentially problematic. Therefore, in order to constrain these scenarios we turn to their consequences for other astronomical bodies, particularly white dwarfs and neutron stars”, zu deutsch: “Der Fall D = 6, mit Zeitmaßstab (4.49), obwohl sehr lang nach menschlichen Standards, ist viel kürzer als die natürliche Lebenszeit des Sonnensystems. Deshalb, um diese Szenarien zu beschränken, wenden wir uns deren Konsequenzen für andere astronomische Körper, speziell weiße Zwerge und Neutronensterne, zu.“
Glaubhaftmachung: Facharbeit Giddings/Mangano CERN-PH-TH/2008-025, Anlage 27
Aus den aufgezeigten Darlegungen von Giddings/Mangano folgt, dass nach ihrer / CERNs eigener Argumentation das sogenannte „astronomische Argument“ und seine Richtigkeit nicht etwa ein Zusatzargument, sondern notwendige und unabdingbare Voraussetzungen sind, um überhaupt die Unbedenklichkeitsthese aus eigener Sicht noch aufrechterhalten zu können.
Indes ist das astronomische Argument in sich nicht schlüssig und basiert überdies auf der Auslassung wesentlicher astronomischer Beobachtungsbefunde und aktueller fachwissenschaftlicher Erkenntnisse.
Wie bereits eingehend und wiederholt aufgezeigt, ist die apodiktische Behauptung, aus der Fortexistenz von Erde, Sonne und anderen Himmelskörpern, insbesondere auch weißen Zwergen und Neutronensternen, folge die Unbedenklichkeit der Hochenergieexperimente, keineswegs schlüssig oder gar zwingend.
Eine an den Maßstäben des Vorsorgeprinzips zu orientierende Substantiierung dieser Behauptung erfolgt in keiner Weise, weder seitens CERN/LSAG noch seitens Giddings/Mangano noch seitens anderer Fachwissenschaftler.
Stattdessen wird ohne Weiteres eine Analogie zwischen Makrokosmos im Weltall und Mikrokosmos am CERN hergestellt.
Dies, obwohl der wiederholt dargelegte fundamentale Unterschied besteht, dass im Weltall die Kollisionsprodukte mit nahezu Lichtgeschwindigkeit weiterfliegen, während im LHC infolge der Gegenläufigkeit der aufeinander prallenden Teilchen die Kollisionsprodukte nur verschwindend geringe Fortbewegungsgeschwindigkeiten aufwiesen, welche eine Erdanziehung der Kollisionsprodukte dimensional wahrscheinlicher erscheinen lassen als die Anziehung ihrer kosmischen Pendants durch die Himmelskörper.
Bereits diese auf der Hand liegende und schon für einen Laien, erst recht aber für einen Fachwissenschaftler unverkennbare Widersprüchlichkeit macht das „astronomische Argument“ ohne eine wiederum am Vorsorgeprinzip zu orientierende eingehende Fachüberprüfung unhaltbar.
Dieser Befund wird dadurch noch wesentlich erhärtet, dass selbst die Kernaussage des „astronomischen Arguments“, Ungefährlichkeit kosmischer Kollisionsprodukte für die Himmelskörper aufgrund Fortexistenz der letzteren, keineswegs belegt ist.
Vielmehr gibt es zahlreiche astronomische Beobachtungsbefunde und aktuelle fachwissenschaftliche Erkenntnisse, welche obige Ungefährlichkeitsthese in ihrer Absolutheit in Frage stellen und damit einem auf das „astronomische Argument“ / die „kosmischen Verhältnisse“ gestützten Risikoausschluss jeden Boden entziehen.
Es sind dies unter anderem:
- die überraschende Entdeckung bis zu einer Milliarde (!) Röntgenobjekte alleine in der Galaxie Milchstraße - zahlreiche noch nicht geklärte Spektren - ein wider Erwarten nicht zu beobachtender weißer Zwergstern - eine in 2008 festgestellte ungeklärte astronomische Lichterscheinung im Sternbild Bootes mit unbekanntem Spektrumtyp und atypischer Helligkeitsverlaufskurve - unerwartete Sternentwicklungslinien - inhomogene kosmische Strahlenverteilung in der Galaxie - unvorhergesehene quantenmakroskopische Merkmale der Kerne kompakter Himmelskörper (beispielsweise sogenannte „Superfluidität“, welche Ursache einer angeblichen „Unempfänglichkeit“ materieverdichteter Sterne für Schwarze Löcher bzw. andere Kollisionsprodukte sein könnte) - Interaktionen zwischen Materie und Dunkler Materie - möglicherweise katalysatorisch wirksame, astronomisch nicht nachweisbare Teilchen - Nicht einzuordnende Beobachtungen des Röntgensatelliten SWIFT (Röntgenobjekte des Typs „unknown“) Weiterhin könnte sich eine signifikante Risikoerhöhung unter dem Gesichtspunkt der Theorie der Bondi-Akkretion ergeben, wonach ein Materiesammeln im Umfeld eines mikroskopischen Schwarzen Lochs eintreten würde und dieses möglicherweise schnell anwüchse, sodass es zu einem sogenannten „Blow Up“-Phänomen käme.
Auch dieser Gesichtspunkt wird in der Sicherheitsbegutachtung von CERN/LSAG und in der Facharbeit Giddings/Mangano in keiner Weise berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten bei der Einschätzung des „Blow Up“-Phänomens stehen auch die Ausführungen des Fachwissenschaftlers Dr. Thomas Sonar im Artikel „Turbulenzen um die Fluidmechanik“ in Spektrum der Wissenschaft, Nr. 4/2009, Seiten 78-87. In diesem Bericht stellt Sonar den bloßen Modellcharakter der gängigen Theorien heraus, was in der Struktur der maßgeblichen Differentialgleichungen begründet liege.
Sonar führt zur Verlässlichkeit der gängigen Gleichungen der Strömungslehre unter der Überschrift „Modell und Realität“ aus: „Im Gegensatz zu Navier, Saint-Venant und Stokes können wir heute sogar sicher sein, dass diese Gleichungen das Verhalten eines Fluids nur angenähert wiedergeben.
Glaubhaftmachung: Abhandlung Sonar, Anlage 28
Mit anderen Worten besteht Sicherheit nur hinsichtlich der Unkenntnis der letztendlich gültigen Mechanismen.
Ähnliche oder gar noch vollkommenere Unwissenheit besteht hinsichtlich des sogenannten Informationsparadoxon im Zusammenhang mit der Entstehung Schwarzer Löcher bei unterstellter Hawking-Zerstrahlung.
Insoweit ist bei konsequenter Anwendung der Hawking-Zerstrahlungstheorie der Widerspruch zwischen einem quantenmechanisch „reinen“ Anfangszustand und einem „unreinen“ Endzustand stets mit thermischem Spektrum, was mit Informationsproblem bzw. –Paradoxon umschrieben wird, bis heute ungelöst.
Diese Folgethematik der behaupteten Hawking-Zerstrahlung ist geradezu ein Tummelplatz unterschiedlichster Theorieansätze, ohne dass sich eine in sich schlüssige und allgemein anerkannte Lösung abzeichnen würde.
Um den Vortrag nicht ausufern zu lassen, seien insoweit nur die Arbeitstitel der unterschiedlichen Ansätze mit ihren jeweiligen Fachautoren benannt:
„The black hole information paradox“, Giddings
“Trouble for remnants”, Susskind
“The world as Hologram”, Susskind
“The scattering matrix approach for the quantum black hole, an overwiew”, t`Hooft
“Dilation Gravity in Two Dimensions”, Grumiller/Kummer/Vassilevich
“The disinformation problem for black holes”, Hayward
“Spherically symmetric collapse in quantum gravity”, Frolov/Vilkovisky
“Long time black hole evaporation with bounded Hawking flux”, Grumiller
“Black hole evaporation: A paradigm”, Ashtekar/BojowaldGlaubhaftmachung:
1.Abhandlung „Das Desinformationsparadoxon“, Anlage 29
2.Englische Kurzbeschreibungen der vorerwähnten Arbeitstitel, Anlagen 29a - 29iWie weit die Spekulationen gehen, zeigt anschaulich der Tagungsbericht des Fachwissenschaftlers John Baez von der Expertenkonferenz in Dublin 2004. Aus diesem Bericht geht insbesondere hervor, dass selbst Stephen Hawking als Begründer und Verfechter der Zerstrahlungstheorie keine schlüssige und allgemein akzeptierte Antwort auf das Informationsparadoxon hat.
Glaubhaftmachung: Tagungsbericht Baez, Anlage 30
In der Konsequenz müssen sich Hawking und die Anhänger seiner Zerstrahlungstheorie fragen lassen, ob diese Theorie überhaupt taugliche Modellgrundlage sein kann.
Dies ist gerade im Hinblick auf das seit mehr als 30 Jahren ungelöste Informationsparadoxon höchst zweifelhaft.
Überdies blieb in der Risikobewertung CERN/LSAG und der Facharbeit Giddings/Mangano unberücksichtigt, dass auf der Erde seit ihrer Entstehung vor ca. 4,5 Milliarden Jahren nach aller Wahrscheinlichkeit bis heute keine einzige dem LHC-Experiment vergleichbare Teilchenkollision, also eine Kollision gegenläufiger fast mit Lichtgeschwindigkeit aufeinanderprallender Teilchen, stattgefunden hat.
Der Wahrscheinlichkeitsfaktor lhc-vergleichbarer Kollisionen beläuft sich nach Berechnungen der Fachwissenschaftler auf 0,000.000.000.000.000.001 pro Jahr.
Diese kaum fassbar geringe Wahrscheinlichkeit wird nachvollziehbar, wenn man sich vergegenwärtigt, dass quasi „zufällig“ zwei Kleinstteilchen aus entgegengesetzt liegenden Richtungen des Universums kommend im subatomaren Teilchenfeld des Erdkörpers frontal gegeneinander prallen müssten.
Bei der bisherigen Gesamtlebensdauer der Erde beläuft sich demnach statistisch die Zahl der Kollisionen auf 4.500.000.000 * 0,000.000.000.000.000.001 = 0,000.000.0045, demnach auf eine Zahl mit acht Dezimalstellen Nullwert, im Ergebnis also mit aller Wahrscheinlichkeit nicht eine einzige (!).
Die Erde müsste also noch um ein dramatisch Vielfaches länger bestehen, bevor es statistisch jemals zu nur einer einzigen natürlichen lhc-vergleichbaren Teilchenkollision käme.
Vor diesem Hintergrund stellt sich der Vergleich mit den „kosmischen Verhältnissen“ geradezu als absurd dar.
Der Vergleich ist auch insoweit unzulässig, als zu den von CERN immer wieder bemühten massedichten Himmelskörpern wie Weißen Zwergsternen und Neutronensternen kaum verlässliche Erkenntnisse bestehen.
Die vorhandenen Kenntnisse sind, wie bereits ausgeführt, schon aufgrund der ungeheuren Vielzahl der betroffenen Objekte und daher im Verhältnis dazu allenfalls fragmentarischen Forschungsergebnisse, nur als rudimentär zu bezeichnen.
Eine Diskussion der unausweichlichen Beobachtungsauswahleffekte fehlt grundlegend.
Seitens CERN/LSAG wird anhand der im Verhältnis zu den Gesamtphänomenen geringen Beobachtungsrate von einer Teilbeobachtung auf eine Gesamtheit geschlossen, ohne dass für diese „Hochrechnung“ hinreichende Erkenntnisse bestünden.
Selbst die bisherigen Beobachtungen waren vielfach aufgrund technischer Begrenzungen unzureichend oder wurden fehlerhaft interpretiert.
Beispielsweise konnten zur Supernova 1987A nur Teile des Energiespektrums erfasst werden und konnte die genaue Reisegeschwindigkeit der emittierten Neutrinos nicht festgestellt werden.
Glaubhaftmachung: Wikipedia-Beitrag zu Supernova 1987A, Anlage 31
Auch der anliegende Zeitungsartikel 25.03.09 führt aus, dass die von zwei Astronomen in der Fachzeitschrift „Science“ behaupteten Ergebnisse ihrer Beobachtungen zu den Supernovae 2003gd und 1993J „recht luftig“ seien, dass die modellerschütternden Feststellungen zu der in der Großen Magellanschen Wolke beobachteten Supernova Typ II von den beiden Astronomen verschwiegen würden, und dass ihrerseits „nur am Rande“ auf die Supernova 2005gl hingewiesen würde, welche ebenfalls die bisherigen Supernova-Modelle in Frage stelle wie von zwei anderen Fachautoren in der Wissenschaftszeitschrift „Nature“ ebenfalls im März herausgearbeitet.
Glaubhaftmachung: Zeitungsartikel 25.03.09, Anlage 32
Auch insoweit ist festzustellen, dass ein Bewusstsein für Lückenhaftigkeit und Trugschlüsse des bisherigen Wissens bei CERN und der Bundesregierung nicht vorhanden ist.
Eine Auswertung vorhandener stellarstatistischer Daten wie z.B. Pulsarkatalogen und dergleichen ist erkennbar unterblieben, da ansonsten eine Relevanz- und Fehlerdiskussion in den Ausarbeitungen CERN/LSAG und Giddings/Mangano auch unter diesem Gesichtspunkt folgerichtig und unabdingbar hätte erfolgen müssen.
Die stellarstatistische Datenauswertung hätte insbesondere auch eine Diskussion der sogenannten „missing stars“ beinhalten müssen. In älteren Sternenkatalogen wurden nicht weiter beobachtbare Sterne aufgeführt, so beispielsweise alleine 1989 in der „Bonner Durchmusterung“ 79 Fälle. Eine Auseinandersetzung mit diesem Phänomen seitens CERN/LSAG und Giddings/Mangano ist evident unterblieben.
Die kosmische Höhenstrahlung, welche die „vergleichbaren“ Kollisionsprodukte im Weltall erzeugen soll, ist ihrerseits bisher ebenfalls nur sehr wenig und im Wesentlichen indirekt durch Spektrenmessung erforscht.
Erst für das kommende Jahr 2010 ist auf der Internationalen Raumstation das AMS 2 – Experiment geplant, welches durch atmosphärefreie Beobachtung zu wesentlich neuen und tieferen Erkenntnissen führen könnte.
Ebenso begründete Hoffnung auf neue Erkenntnisse in absehbarer Zeit macht das bereits erwähnte Pierre-Auger-Observatorium in Argentinien.
Die dort schon in der Aufbauphase seit 2004 gewonnenen Erkenntnisse lassen zum einen ein besseres Verständnis der kosmischen Höhenstrahlung und der „kosmischen Verhältnisse“ erwarten, lassen zum anderen aber bereits jetzt erkennen, dass eine Vergleichbarkeit mit den irdischen LHC-Laborverhältnissen in immer weitere Ferne rücken wird.
Bereits der deutschen Netzseite des Pierre-Auger-Observatoriums lassen sich höchst aufschlussreiche Informationen über den aktuellen Stand der Forschung zur kosmischen Höhenstrahlung entnehmen:
So heißt es auf der Startseite: „Das Ziel des Pierre Auger-Projekts ist die Untersuchung der höchstenergetischen kosmischen Strahlung. Experimentelle Beobachtungen von kosmischen Teilchen mit Energien von mehr als 10^20 eV stellen ein fundamentales Rätsel der modernen Physik dar.“
Glaubhaftmachung: Netzseite Pierre-Auger-Observatorium, Anlage 33
Es kann also entgegen CERN keine Rede davon sein, dass die kosmische Höhenstrahlung und mit ihr die „kosmischen Verhältnisse“ verlässlich erforscht seien.
Jedenfalls sind sie nicht ansatzweise so ausreichend erforscht, dass man daraus gar Analogien oder Vergleiche mit den irdischen LHC-Laborverhältnissen ableiten könnte.
Weiterhin zeigt die Seite „kosmische Strahlung“ den dimensionalen Unterschied der Energiespektren der kosmischen Strahlung einerseits und der LHC-Beschleunigungsenergie andererseits auf: Während die kosmische Strahlung Energien von 10^20 eV erreicht, sind diese im LHC im vorgesehenen Maximalbetrieb mehrere Zehnerpotenzen, ja weit mehr als 1.000-fach geringer.
Glaubhaftmachung: Netzseite Pierre-Auger-Observatorium, Anlage 33
Hieraus folgt denknotwendig, dass auch die bei Teilchenkollisionen weitergegebene Impulsenergie im Weltall wesentlich höher ist als im LHC und damit - selbst bei Ausblendung der Gegenläufigkeit der Flugimpulse im LHC - mit einem wesentlich leichteren „Entwischen“ der kosmischen Kollisionsprodukte aus dem Gravitationsfeld der betroffenen Himmelskörper zu rechnen ist. Jedenfalls ist auch insoweit eine Vergleichbarkeit nicht erkennbar.
Weiterhin beachtlich sind die Ausführungen auf der Seite „Höchstenergetische Teilchen“/ „Strahlung bei höchsten Energien“, auf welcher anhand eines Diagramms dargestellt ist, dass die aus sehr weit entfernten Bereichen des Weltalls entstammenden Strahlungsteilchen nicht mit den gemessenen 10^20 eV auf der Erde ankommen dürften, was die Möglichkeit nahelegt, dass sie die sogenannte GZK-cutoff-Grenze durch einen unbekannten physikalischen Effekt umgehen können, siehe dort unten Ziffer 2.
Glaubhaftmachung: Netzseite Pierre-Auger-Observatorium, Anlage 33
Auch insoweit liegen keine hinreichend gesicherten Erkenntnisse vor. Es ist unklar, um welchen Effekt es sich handelt, ob vielleicht in dieser Hinsicht ein struktureller Beschaffenheitsunterschied der kosmischen Teilchen bei Energien oberhalb 10^20 eV eintritt.
Dann wäre schon eine Vergleichbarkeit der kosmischen Teilchen als solcher mit den im LHC beschleunigten nicht darzulegen, da nach dem Diagramm der LHC-relevante Energiebereich weit unterhalb 10^20 eV von der GZK-cutoff-Grenze nicht betroffen ist und somit der Umgehungsmechanismus dort ausscheidet.
Glaubhaftmachung: Netzseite Pierre-Auger-Observatorium, Anlage 33
Weiterhin ist der Seite „Ergebnisse“ zu entnehmen: „Schon die Auswertung der bisher gemessenen Ereignisse hat bedeutende neue wissenschaftliche Erkenntnisse gebracht. So wurde eine Unterdrückung des Flusses Kosmischer Teilchen mit Energien oberhalb von 5 * 10^19 eV zweifelsfrei nachgewiesen.“
Glaubhaftmachung: Netzseite Pierre-Auger-Observatorium, Anlage 33
Dies zeigt wiederum, dass die Energiebereiche der kosmischen Strahlung oberhalb 10^19 bzw. 10^20 eV strukturelle Unterschiede zu den im LHC höchstens zu erreichenden, deutlich unterhalb dieser Schrankenwerte verbleibenden Energiebereichen aufweisen und sich auch unter diesem Gesichtspunkt der von CERN behauptete und von der Bundesregierung leider ungeprüft übernommene Vergleich der „kosmischen Verhältnisse“ mit denen im LHC kategorisch verbietet.
Die bevorstehenden Forschungsergebnisse des AMS2-Experiments und des Pierre-Auger-Observatoriums lassen jedenfalls in naher Zukunft weitere, unabdingbare neue Erkenntnisse zu Eigenschaften, Beschaffenheiten und Wirkungskräften der kosmischen Höhenstrahlung erwarten.
Die dortigen Ergebnisse sind mindestens abzuwarten, bevor überhaupt nur eine verlässliche wissenschaftliche Vergleichsuntersuchung mit den in irdischen Protonenbeschleunigern erzeugten Teilchenstrahlen erfolgen kann.
Indes werden selbst diese noch ausstehenden Ergebnisse mit äußerster Vorsicht zu verwerten sein.
Die Risikoforscher Toby Ord, Rafaela Hillerbrand und Anders Sandberg von der renommierten britischen University of Oxford beschreiben jüngst in ihrer umfassenden Arbeit „Probing the Improbable: Methodological Challenges for Risks with High Stakes“ gerade bezüglich des bereits in den USA betriebenen Teilchenbeschleuniger RHIC sowie des LHC die Fehleranfälligkeit von Theorien, Modellen und Kalkulationen und deren Folgen anhand konkreter Rechenbeispiele und Algorithmen sowie die Notwendigkeit von Hypothesentests und Fehlerbetrachtungen.
Sie kommen zu dem Ergebnis, dass bei der Abschätzung von Gefahrwahrscheinlichkeiten konservative Schätzungen mit Schrankenwerten und Modellannahmen anhand vorhandener Daten keineswegs ausreichen, sondern belastbare Prognosen unter Einbeziehung möglicher Theorie-, Modell- oder Rechenfehler unabdingbar sind.
So heisst es unter 5. „Conclusions“ auf Seite 15: „When estimating threat probabilities, it is not enough to make conservative estimates (using the most extreme values or model assumptions compatible with known data). Rather, we need robust estimates that can handle theory, model and calculation errors. (…)”
Glaubhaftmachung: Facharbeit Ord/Hillerbrand/Sandberg, Anlage 34
Speziell zur bisherigen Gefahrabschätzung für den LHC stellen die Oxford-Wissenschaftler auf Seite 14 unten/ 15 oben fest: „However, our analysis implies that the current safety report should not be the final word in the safety assessment of the LHC. (…) Such work would require expertise beyond theoretical physics, and an interdisciplinary group would be essential“, zu deutsch: “Jedoch impliziert unsere Analyse, dass der aktuelle Sicherheitsbericht nicht das letzte Wort in der Sicherheitsbewertung des LHC sein sollte. (…) Solches Werk würde Expertise über theoretische Physik hinaus erfordern, und eine interdisziplinäre Gruppe wäre essentiell.“
Glaubhaftmachung: Facharbeit Ord/Hillerbrand/Sandberg, Anlage 34
Der Physiker Mark Buchanan greift die Feststellungen der Oxford-Risikoforscher zur LHC-Risikobewertung auf und spricht in seiner Veröffentlichung 27.01.09 „How do we know the LHC really is safe?“ gar von einem „Selbstbetrug“ („self-deception“).
Glaubhaftmachung: Abhandlung Buchanan, Anlage 35
Ohne eingehende Untersuchung der Belastbarkeit und der Verlässlichkeit der zugrunde gelegten Theorien, Modelle und Kalkulationen ist eine wissenschaftlichen Standards genügende Risikobewertung/Gefahrabschätzung demnach nicht möglich.
Fehlerdiskussion und Hypothesentests wären bei der Risikobewertung des LHC also unerlässlich gewesen, so aber nicht geschehen.
Das Vorsorgeprinzip hätte innerhalb der Fehlerdiskussion die ernsthafte, gleichwertige und rechnerisch nachvollzogene Einbeziehung der Kritikerarbeiten Rösslers, Plagas und anderer erfordert. All dieses ist indes unterblieben.
Der Untersuchungsaufwand, welcher sich in wenigen, erst während der Bauphase des LHC entstandenen Facharbeiten noch dazu im Wesentlichen CERN angehöriger oder nahestehender Wissenschaftler erschöpft, ist verglichen mit dem, was ansonsten angesichts möglicher Risiken versicherungstechnisch üblich ist, geradezu marginal.
Dies ist umso unverständlicher, als es um das für Menschen größtmöglich denkbare Risiko einer Erdvernichtung geht, während beispielsweise die Bundesregierung in anderen Bereichen mit klinischer Akribie selbst hypothetische Gefahren von vornherein auszuschließen versucht.
Anschauliches aktuelles Beispiel ist das von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner durchgesetzte Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais von April dieses Jahres. Insoweit soll eine „Schutzklausel nach EU-Recht“ gelten, da der Genmais eine „Gefahr für die Umwelt“ darstelle.
Ohne diese Entscheidung inhaltlich kritisieren zu wollen, zeigt sie doch augenfällig die mit Blick auf CERN juristisch wie fachlich nicht zu erklärenden Unterschiede in den Bewertungsmaßstäben innerhalb der Bundesregierung, was die Gefahrabschätzung, -Prävention und -Überwachung angeht.
Folgenschweres Beispiel für fehlerhafte Gefahrabschätzung ist das Atomlager Asse II in Niedersachsen, eine schwere Hypothek für kommende Generationen, wenn es diese denn trotz LHC-Experiments noch geben sollte.
Die Fehler der Vergangenheit dürfen nicht wiederholt werden, erst recht nicht, wenn sich der Fehler wie hier nicht mehr korrigieren ließe.
Und dass CERN und seine Wissenschaftler nicht unfehlbar sind, belegt neben dem Hacker-Angriff auf das Rechnersystem und dem großen Heliumunfall mittlerweile eine dritte schwere Panne:
Im März dieses Jahres wurde bekannt, dass die junge Physikstudentin Xiaohang Quan von der Princeton University/USA einen Hardwarefehler im Rechnersystem des LHC aufgedeckt hat, welcher eine ungewollte doppelte Aufzeichnung der erfassten Experimentdaten bewirke und zu „Fehlern bei der Schlusskalkulation“ führen könne. Die Wissenschaftler am CERN hätten „nicht schlecht gestaunt“, hieß es in den Gazetten.
Glaubhaftmachung:
1.Zeitungsartikel RP-Online 23.03.09, Anlage 36a
2.Zeitungsartikel Heise-Online 23.03.09, Anlage 36bÄhnlich würden sie wohl „staunen“, wenn sich nach Durchführung der Experimente oberhalb 2 TeV herausstellen würde, dass Rössler oder Plaga „nun doch Recht gehabt“ hätten.
Wie schon im Schriftsatz 10.03.09 dargelegt, geht es bei den bisher aufgetretenen Fehlern um das „Bekannte“, nämlich Computer- und Elektrotechnik.
Dass CERN und seine Wissenschaftler das „Unbekannte“, nämlich die auf bloßen Theorien beruhende Gefahrabschätzung der Hochenergieexperimente, zuverlässig und umfassend beherrschten, kann bei dieser Ausgangslage nur verneint werden.
Entsprechendes gilt für die Bundesregierung, welche nach eigenem Bekunden nur die Bewertungen von CERN übernimmt, eine eigene Gefahrabschätzung also gar nicht erst vorgenommen hat.
Dabei hätten der Bundesregierung die Unstimmigkeiten und Unschlüssigkeiten der Sicherheitsbegutachtung von CERN/LSAG spätestens in den hiesigen Gerichtsverfahren deutlich sein müssen und hätte sie spätestens nach dem ausführlichen und eingehenden diesseitigen Vortrag mindestens ergänzende Expertise durch externes Obergutachten einholen müssen, um dem Vorsorgeprinzip zu genügen. Nichts dergleichen ist indes geschehen.
Erst recht hätten die vorbefassten Gerichte VG Köln und OVG NRW die evidente, jeden Beurteilungs- oder Ermessensspielraum eindeutig überschreitende Fehlerhaftigkeit der Gefahrabschätzung der Bundesregierung und die bei der gegebenen Risikolage ersichtlich fehlende Rechtfertigung der Hochenergieexperimente erkennen und dem Eilantrag bzw. der Beschwerde stattgeben müssen.
Im Nachbarland Österreich sieht sich das Gesamtprojekt LHC bereits seit Monaten in schwersten politischen Turbulenzen.
Nachdem Wissenschaftsminister Johannes Hahn Anfang Mai dieses Jahres aus vorgeblich finanziellen Gründen den Ausstieg aus CERN für 2011 angekündigt hatte, blieb die weitere CERN-Beteiligung Österreichs nur durch ein „Machtwort“ von Bundeskanzler Werner Faymann erhalten.
Glaubhaftmachung:
1.Zeitungsartikel Heise-Online 07.05.09, Anlage 37a
2.Zeitungsartikel www.kleinezeitung.at 19.05.09, Anlage 37bDas Verhältnis wirtschaftlicher Aufwand/ wissenschaftlicher Nutzen darf bei dem Projekt LHC in der Tat von Grund auf hinterfragt werden, und zwar nicht nur in der Finanzkrise.
Das unverminderte Festhalten der Betreiberstaaten am LHC trotz der unverhältnismäßig und bar jeder Vernunft hohen finanziellen Belastungen lässt sich wohl nur durch ein überzogenes Prestigedenken erklären, wie es der Menschheit selten gut getan hat.
Das Bundesverfassungsgericht mag nun verhindern, dass dieses Prestigedenken und die in der bisherigen Gefahrabschätzung offen zutage tretende Selbstüberschätzung möglicherweise für die Beschwerdeführerin und die Menschheit die fatalste Folge, nämlich die vollständige Vernichtung, haben.
Dass dieses ultimative Risiko nicht eingegangen werden darf und muss, um in effektiver – und verantwortbarer – Weise weiterzuforschen, belegt der Umstand, dass auch in dem maximal auf 2 TeV betriebenen US-amerikanischen Konkurrenzbeschleuniger Fermilab fundamental neue Forschungsergebnisse gefunden werden.
So wurde im März dieses Jahres von dort berichtet, dass Hinweise auf die Existenz des Higgs-Teilchens gefunden wurden, wonach ja im CERN mit bis zu 7-fach höheren Energien hauptsächlich „gefahndet“ werden soll.
Glaubhaftmachung: Zeitungsartikel www.faz.net 18.03.09, Anlage 38
Auch vor diesem Hintergrund ist es einzig verantwortlich und verhältnismäßig, einstweilen die Betriebsenergie auf die verlangten 2 TeV zu beschränken.
Dies jedenfalls solange, bis der Energiebereich bis 2 TeV nachweisbar keine weiteren Erkenntnisse mehr verspricht und gesicherte Erkenntnisse darüber vorliegen, dass der darüber liegende Hochenergiebereich - wie behauptet - auch tatsächlich ungefährlich ist.
Schließlich bleibt nochmals zu betonen, dass dem geplanten Hochenergieexperiment jede demokratische Legitimation fehlt.
Es ist nicht ersichtlich, dass ein deutsches Parlamentsgesetz bestünde, welche die Schaffung der aufgezeigten Gefährdungslage auch nur in formeller Hinsicht rechtfertigte.
Der Vollständigkeit halber wird mitgeteilt, dass die nur höchst vorsorglich beim Bundesverwaltungsgericht eingelegte weitere Beschwerde auf entsprechenden richterlichen Hinweis ausschließlich aufgrund deren Unstatthaftigkeit und unter Aufrechterhaltung des auch hier vertretenen materiellen Rechtsstandpunkts zurückgenommen wurde.
Glaubhaftmachung:
1.Hinweisverfügung BVerwG 26.01.09, Anlage 39a
2.Beschwerderücknahme 25.02.09, Anlage 39b
3.Einstellungsbeschluss BVerwG 09.03.09, Anlage 39cMitteilung des Verfahrensstandes wird höflich erbeten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Wiederinbetriebnahme des LHC für den Zeitraum September/Oktober dieses Jahres angekündigt ist und die Überschreitung der Hochenergiegrenze von 2 TeV – entsprechend CERNs bisherigen Ankündigungen - bereits wenige Wochen danach, mithin etwa schon im November/Dezember, zu erwarten wäre.
Glaubhaftmachung: Artikel Heise-Online 10.02.09, Anlage 40
Die beantragte einstweilige Anordnung müsste rechtzeitig zuvor ergehen, um der Bundesregierung und nachfolgend dem CERN-Rat noch Gelegenheit zur Umsetzung zu geben.
Es ist sicher nicht vermessen, das hiesige Verfahren als das zur Zeit vordringlichste zu bezeichnen.
Olaf Möhring
Rechtsanwalt2 begl. Abschriften anbei
2009-07-10 | achtphasen | 10:51:05 |
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