Vorab per Fax: 0721/9101382

Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

Datum: 29.06.2009
Aktenzeichen: 00612/08 Moe / WVR



dem Verfassungsbeschwerdeverfahren und
Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Schröter, Gabriele ./. Bundesrepublik Deutschland (LHC/CERN)

ist zu den Verfassungsbeschwerdeschriften 09.12.2008 und 21.01.2009 mittlerweile folgender weiterer Nachtrag angezeigt:

Selbst wenn man entgegen aller Fachkritiker nur auf die von CERN/LSAG vorgelegten Sicherheitsbegutachtung abstellen wollte, wurde die Belastbarkeit der dortigen Unbedenklichkeitsaussagen seitens CERN, der Bundesregierung und der befassten Gericht VG Köln und OVG NRW nicht bzw. nicht hinreichend überprüft.

Hierin, insbesondere auch in der Nichtverinnerlichung der von der Beschwerdeführerin gegen die bisherige Risikobewertung vorgetragenen Einwendungen, liegt eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs und eine verfassungswidrige Gefährdung des Grundrechts der Beschwerdeführerin auf Leben.

Insbesondere hat eine dem Vorsorgeprinzip / precautionary principle genügende Belastbarkeitsprüfung zu keiner Zeit stattgefunden.

Dies gilt beispielsweise für wesentliche Aspekte in der Facharbeit Giddings/Mangano CERN-PH-TH/2008-025.

So heißt es dort unter Abschnitt 4.4 „Warped evolution“ auf Seite 26: „The precise form of the evolution in this regime is not completely understood“, zu deutsch: „Die genaue Form der Entwicklung in diesem Regime ist nicht vollständig verstanden.“

Glaubhaftmachung: Facharbeit Giddings/Mangano CERN-PH-TH/2008-025, Anlage 27

Weiterhin finden sich Vagheiten, die für eine derart bedeutsame Risikobewertung/ Gefahrabschätzung völlig inakzeptabel sind.

So heißt es unter Abschnitt 4.3.5 „Macroscopic time scales, D = 6 ,7“ auf Seite 26: „The D = 6 time is short as compared to geologic time scales”, zu deutsch: “ Der Zeitraum D = 6 is kurz verglichen mit geologischen Zeitmaßstäben.“

Glaubhaftmachung: Facharbeit Giddings/Mangano CERN-PH-TH/2008-025, Anlage 27

Eine rechnerisch nachvollziehbare Aufarbeitung anhand konkreter Zahlen unterbleibt.

Ferner finden sich sogar als potentiell problematisch erkannte Szenarien, die dann unter Verweis auf andere astronomische Gebilde entschärft werden sollen.

So heißt es unter Abschnitt 4.6 „Summary of growth on Earth“ auf Seiten 27/28: „(…) The case D = 6, with time scale (4.49), even though very long by human standards, is much shorter than the natural lifetime of the solar system. As we saw, certain warped szenarios are also similarly potentially problematic. Therefore, in order to constrain these scenarios we turn to their consequences for other astronomical bodies, particularly white dwarfs and neutron stars”, zu deutsch: “Der Fall D = 6, mit Zeitmaßstab (4.49), obwohl sehr lang nach menschlichen Standards, ist viel kürzer als die natürliche Lebenszeit des Sonnensystems. Deshalb, um diese Szenarien zu beschränken, wenden wir uns deren Konsequenzen für andere astronomische Körper, speziell weiße Zwerge und Neutronensterne, zu.“

Glaubhaftmachung: Facharbeit Giddings/Mangano CERN-PH-TH/2008-025, Anlage 27

Aus den aufgezeigten Darlegungen von Giddings/Mangano folgt, dass nach ihrer / CERNs eigener Argumentation das sogenannte „astronomische Argument“ und seine Richtigkeit nicht etwa ein Zusatzargument, sondern notwendige und unabdingbare Voraussetzungen sind, um überhaupt die Unbedenklichkeitsthese aus eigener Sicht noch aufrechterhalten zu können.

Indes ist das astronomische Argument in sich nicht schlüssig und basiert überdies auf der Auslassung wesentlicher astronomischer Beobachtungsbefunde und aktueller fachwissenschaftlicher Erkenntnisse.

Wie bereits eingehend und wiederholt aufgezeigt, ist die apodiktische Behauptung, aus der Fortexistenz von Erde, Sonne und anderen Himmelskörpern, insbesondere auch weißen Zwergen und Neutronensternen, folge die Unbedenklichkeit der Hochenergieexperimente, keineswegs schlüssig oder gar zwingend.

Eine an den Maßstäben des Vorsorgeprinzips zu orientierende Substantiierung dieser Behauptung erfolgt in keiner Weise, weder seitens CERN/LSAG noch seitens Giddings/Mangano noch seitens anderer Fachwissenschaftler.

Stattdessen wird ohne Weiteres eine Analogie zwischen Makrokosmos im Weltall und Mikrokosmos am CERN hergestellt.

Dies, obwohl der wiederholt dargelegte fundamentale Unterschied besteht, dass im Weltall die Kollisionsprodukte mit nahezu Lichtgeschwindigkeit weiterfliegen, während im LHC infolge der Gegenläufigkeit der aufeinander prallenden Teilchen die Kollisionsprodukte nur verschwindend geringe Fortbewegungsgeschwindigkeiten aufwiesen, welche eine Erdanziehung der Kollisionsprodukte dimensional wahrscheinlicher erscheinen lassen als die Anziehung ihrer kosmischen Pendants durch die Himmelskörper.

Bereits diese auf der Hand liegende und schon für einen Laien, erst recht aber für einen Fachwissenschaftler unverkennbare Widersprüchlichkeit macht das „astronomische Argument“ ohne eine wiederum am Vorsorgeprinzip zu orientierende eingehende Fachüberprüfung unhaltbar.

Dieser Befund wird dadurch noch wesentlich erhärtet, dass selbst die Kernaussage des „astronomischen Arguments“, Ungefährlichkeit kosmischer Kollisionsprodukte für die Himmelskörper aufgrund Fortexistenz der letzteren, keineswegs belegt ist.

Vielmehr gibt es zahlreiche astronomische Beobachtungsbefunde und aktuelle fachwissenschaftliche Erkenntnisse, welche obige Ungefährlichkeitsthese in ihrer Absolutheit in Frage stellen und damit einem auf das „astronomische Argument“ / die „kosmischen Verhältnisse“ gestützten Risikoausschluss jeden Boden entziehen.

Es sind dies unter anderem:

 - die überraschende Entdeckung bis zu einer Milliarde (!) Röntgenobjekte alleine in der Galaxie Milchstraße
 - zahlreiche noch nicht geklärte Spektren
 - ein wider Erwarten nicht zu beobachtender weißer Zwergstern
 - eine in 2008 festgestellte ungeklärte astronomische Lichterscheinung im Sternbild Bootes mit unbekanntem Spektrumtyp und atypischer Helligkeitsverlaufskurve
 - unerwartete Sternentwicklungslinien
 - inhomogene kosmische Strahlenverteilung in der Galaxie
 - unvorhergesehene quantenmakroskopische Merkmale der Kerne kompakter Himmelskörper (beispielsweise sogenannte „Superfluidität“, welche Ursache einer angeblichen „Unempfänglichkeit“ materieverdichteter Sterne für Schwarze Löcher bzw. andere Kollisionsprodukte sein könnte)
 - Interaktionen zwischen Materie und Dunkler Materie
 - möglicherweise katalysatorisch wirksame, astronomisch nicht nachweisbare Teilchen
 - Nicht einzuordnende Beobachtungen des Röntgensatelliten SWIFT (Röntgenobjekte des Typs „unknown“)

Weiterhin könnte sich eine signifikante Risikoerhöhung unter dem Gesichtspunkt der Theorie der Bondi-Akkretion ergeben, wonach ein Materiesammeln im Umfeld eines mikroskopischen Schwarzen Lochs eintreten würde und dieses möglicherweise schnell anwüchse, sodass es zu einem sogenannten „Blow Up“-Phänomen käme.

Auch dieser Gesichtspunkt wird in der Sicherheitsbegutachtung von CERN/LSAG und in der Facharbeit Giddings/Mangano in keiner Weise berücksichtigt.

Im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten bei der Einschätzung des „Blow Up“-Phänomens stehen auch die Ausführungen des Fachwissenschaftlers Dr. Thomas Sonar im Artikel „Turbulenzen um die Fluidmechanik“ in Spektrum der Wissenschaft, Nr. 4/2009, Seiten 78-87. In diesem Bericht stellt Sonar den bloßen Modellcharakter der gängigen Theorien heraus, was in der Struktur der maßgeblichen Differentialgleichungen begründet liege.

Sonar führt zur Verlässlichkeit der gängigen Gleichungen der Strömungslehre unter der Überschrift „Modell und Realität“ aus: „Im Gegensatz zu Navier, Saint-Venant und Stokes können wir heute sogar sicher sein, dass diese Gleichungen das Verhalten eines Fluids nur angenähert wiedergeben.

Glaubhaftmachung: Abhandlung Sonar, Anlage 28

Mit anderen Worten besteht Sicherheit nur hinsichtlich der Unkenntnis der letztendlich gültigen Mechanismen.

Ähnliche oder gar noch vollkommenere Unwissenheit besteht hinsichtlich des sogenannten Informationsparadoxon im Zusammenhang mit der Entstehung Schwarzer Löcher bei unterstellter Hawking-Zerstrahlung.

Insoweit ist bei konsequenter Anwendung der Hawking-Zerstrahlungstheorie der Widerspruch zwischen einem quantenmechanisch „reinen“ Anfangszustand und einem „unreinen“ Endzustand stets mit thermischem Spektrum, was mit Informationsproblem bzw. –Paradoxon umschrieben wird, bis heute ungelöst.

Diese Folgethematik der behaupteten Hawking-Zerstrahlung ist geradezu ein Tummelplatz unterschiedlichster Theorieansätze, ohne dass sich eine in sich schlüssige und allgemein anerkannte Lösung abzeichnen würde.

Um den Vortrag nicht ausufern zu lassen, seien insoweit nur die Arbeitstitel der unterschiedlichen Ansätze mit ihren jeweiligen Fachautoren benannt:

„The black hole information paradox“, Giddings
“Trouble for remnants”, Susskind
“The world as Hologram”, Susskind
“The scattering matrix approach for the quantum black hole, an overwiew”, t`Hooft
“Dilation Gravity in Two Dimensions”, Grumiller/Kummer/Vassilevich
“The disinformation problem for black holes”, Hayward
“Spherically symmetric collapse in quantum gravity”, Frolov/Vilkovisky
“Long time black hole evaporation with bounded Hawking flux”, Grumiller
“Black hole evaporation: A paradigm”, Ashtekar/Bojowald

Glaubhaftmachung:
1.Abhandlung „Das Desinformationsparadoxon“, Anlage 29
2.Englische Kurzbeschreibungen der vorerwähnten Arbeitstitel, Anlagen 29a - 29i

Wie weit die Spekulationen gehen, zeigt anschaulich der Tagungsbericht des Fachwissenschaftlers John Baez von der Expertenkonferenz in Dublin 2004. Aus diesem Bericht geht insbesondere hervor, dass selbst Stephen Hawking als Begründer und Verfechter der Zerstrahlungstheorie keine schlüssige und allgemein akzeptierte Antwort auf das Informationsparadoxon hat.

Glaubhaftmachung: Tagungsbericht Baez, Anlage 30

In der Konsequenz müssen sich Hawking und die Anhänger seiner Zerstrahlungstheorie fragen lassen, ob diese Theorie überhaupt taugliche Modellgrundlage sein kann.

Dies ist gerade im Hinblick auf das seit mehr als 30 Jahren ungelöste Informationsparadoxon höchst zweifelhaft.

Überdies blieb in der Risikobewertung CERN/LSAG und der Facharbeit Giddings/Mangano unberücksichtigt, dass auf der Erde seit ihrer Entstehung vor ca. 4,5 Milliarden Jahren nach aller Wahrscheinlichkeit bis heute keine einzige dem LHC-Experiment vergleichbare Teilchenkollision, also eine Kollision gegenläufiger fast mit Lichtgeschwindigkeit aufeinanderprallender Teilchen, stattgefunden hat.

Der Wahrscheinlichkeitsfaktor lhc-vergleichbarer Kollisionen beläuft sich nach Berechnungen der Fachwissenschaftler auf 0,000.000.000.000.000.001 pro Jahr.

Diese kaum fassbar geringe Wahrscheinlichkeit wird nachvollziehbar, wenn man sich vergegenwärtigt, dass quasi „zufällig“ zwei Kleinstteilchen aus entgegengesetzt liegenden Richtungen des Universums kommend im subatomaren Teilchenfeld des Erdkörpers frontal gegeneinander prallen müssten.

Bei der bisherigen Gesamtlebensdauer der Erde beläuft sich demnach statistisch die Zahl der Kollisionen auf 4.500.000.000 * 0,000.000.000.000.000.001 = 0,000.000.0045, demnach auf eine Zahl mit acht Dezimalstellen Nullwert, im Ergebnis also mit aller Wahrscheinlichkeit nicht eine einzige (!).

Die Erde müsste also noch um ein dramatisch Vielfaches länger bestehen, bevor es statistisch jemals zu nur einer einzigen natürlichen lhc-vergleichbaren Teilchenkollision käme.

Vor diesem Hintergrund stellt sich der Vergleich mit den „kosmischen Verhältnissen“ geradezu als absurd dar.

Der Vergleich ist auch insoweit unzulässig, als zu den von CERN immer wieder bemühten massedichten Himmelskörpern wie Weißen Zwergsternen und Neutronensternen kaum verlässliche Erkenntnisse bestehen.

Die vorhandenen Kenntnisse sind, wie bereits ausgeführt, schon aufgrund der ungeheuren Vielzahl der betroffenen Objekte und daher im Verhältnis dazu allenfalls fragmentarischen Forschungsergebnisse, nur als rudimentär zu bezeichnen.

Eine Diskussion der unausweichlichen Beobachtungsauswahleffekte fehlt grundlegend.

Seitens CERN/LSAG wird anhand der im Verhältnis zu den Gesamtphänomenen geringen Beobachtungsrate von einer Teilbeobachtung auf eine Gesamtheit geschlossen, ohne dass für diese „Hochrechnung“ hinreichende Erkenntnisse bestünden.

Selbst die bisherigen Beobachtungen waren vielfach aufgrund technischer Begrenzungen unzureichend oder wurden fehlerhaft interpretiert.

Beispielsweise konnten zur Supernova 1987A nur Teile des Energiespektrums erfasst werden und konnte die genaue Reisegeschwindigkeit der emittierten Neutrinos nicht festgestellt werden.

Glaubhaftmachung: Wikipedia-Beitrag zu Supernova 1987A, Anlage 31

Auch der anliegende Zeitungsartikel 25.03.09 führt aus, dass die von zwei Astronomen in der Fachzeitschrift „Science“ behaupteten Ergebnisse ihrer Beobachtungen zu den Supernovae 2003gd und 1993J „recht luftig“ seien, dass die modellerschütternden Feststellungen zu der in der Großen Magellanschen Wolke beobachteten Supernova Typ II von den beiden Astronomen verschwiegen würden, und dass ihrerseits „nur am Rande“ auf die Supernova 2005gl hingewiesen würde, welche ebenfalls die bisherigen Supernova-Modelle in Frage stelle wie von zwei anderen Fachautoren in der Wissenschaftszeitschrift „Nature“ ebenfalls im März herausgearbeitet.

Glaubhaftmachung: Zeitungsartikel 25.03.09, Anlage 32

Auch insoweit ist festzustellen, dass ein Bewusstsein für Lückenhaftigkeit und Trugschlüsse des bisherigen Wissens bei CERN und der Bundesregierung nicht vorhanden ist.

Eine Auswertung vorhandener stellarstatistischer Daten wie z.B. Pulsarkatalogen und dergleichen ist erkennbar unterblieben, da ansonsten eine Relevanz- und Fehlerdiskussion in den Ausarbeitungen CERN/LSAG und Giddings/Mangano auch unter diesem Gesichtspunkt folgerichtig und unabdingbar hätte erfolgen müssen.

Die stellarstatistische Datenauswertung hätte insbesondere auch eine Diskussion der sogenannten „missing stars“ beinhalten müssen. In älteren Sternenkatalogen wurden nicht weiter beobachtbare Sterne aufgeführt, so beispielsweise alleine 1989 in der „Bonner Durchmusterung“ 79 Fälle. Eine Auseinandersetzung mit diesem Phänomen seitens CERN/LSAG und Giddings/Mangano ist evident unterblieben.

Die kosmische Höhenstrahlung, welche die „vergleichbaren“ Kollisionsprodukte im Weltall erzeugen soll, ist ihrerseits bisher ebenfalls nur sehr wenig und im Wesentlichen indirekt durch Spektrenmessung erforscht.

Erst für das kommende Jahr 2010 ist auf der Internationalen Raumstation das AMS 2 – Experiment geplant, welches durch atmosphärefreie Beobachtung zu wesentlich neuen und tieferen Erkenntnissen führen könnte.

Ebenso begründete Hoffnung auf neue Erkenntnisse in absehbarer Zeit macht das bereits erwähnte Pierre-Auger-Observatorium in Argentinien.

Die dort schon in der Aufbauphase seit 2004 gewonnenen Erkenntnisse lassen zum einen ein besseres Verständnis der kosmischen Höhenstrahlung und der „kosmischen Verhältnisse“ erwarten, lassen zum anderen aber bereits jetzt erkennen, dass eine Vergleichbarkeit mit den irdischen LHC-Laborverhältnissen in immer weitere Ferne rücken wird.

Bereits der deutschen Netzseite des Pierre-Auger-Observatoriums lassen sich höchst aufschlussreiche Informationen über den aktuellen Stand der Forschung zur kosmischen Höhenstrahlung entnehmen:

So heißt es auf der Startseite: „Das Ziel des Pierre Auger-Projekts ist die Untersuchung der höchstenergetischen kosmischen Strahlung. Experimentelle Beobachtungen von kosmischen Teilchen mit Energien von mehr als 10^20 eV stellen ein fundamentales Rätsel der modernen Physik dar.“

Glaubhaftmachung: Netzseite Pierre-Auger-Observatorium, Anlage 33

Es kann also entgegen CERN keine Rede davon sein, dass die kosmische Höhenstrahlung und mit ihr die „kosmischen Verhältnisse“ verlässlich erforscht seien.

Jedenfalls sind sie nicht ansatzweise so ausreichend erforscht, dass man daraus gar Analogien oder Vergleiche mit den irdischen LHC-Laborverhältnissen ableiten könnte.

Weiterhin zeigt die Seite „kosmische Strahlung“ den dimensionalen Unterschied der Energiespektren der kosmischen Strahlung einerseits und der LHC-Beschleunigungsenergie andererseits auf: Während die kosmische Strahlung Energien von 10^20 eV erreicht, sind diese im LHC im vorgesehenen Maximalbetrieb mehrere Zehnerpotenzen, ja weit mehr als 1.000-fach geringer.

Glaubhaftmachung: Netzseite Pierre-Auger-Observatorium, Anlage 33

Hieraus folgt denknotwendig, dass auch die bei Teilchenkollisionen weitergegebene Impulsenergie im Weltall wesentlich höher ist als im LHC und damit - selbst bei Ausblendung der Gegenläufigkeit der Flugimpulse im LHC - mit einem wesentlich leichteren „Entwischen“ der kosmischen Kollisionsprodukte aus dem Gravitationsfeld der betroffenen Himmelskörper zu rechnen ist. Jedenfalls ist auch insoweit eine Vergleichbarkeit nicht erkennbar.

Weiterhin beachtlich sind die Ausführungen auf der Seite „Höchstenergetische Teilchen“/ „Strahlung bei höchsten Energien“, auf welcher anhand eines Diagramms dargestellt ist, dass die aus sehr weit entfernten Bereichen des Weltalls entstammenden Strahlungsteilchen nicht mit den gemessenen 10^20 eV auf der Erde ankommen dürften, was die Möglichkeit nahelegt, dass sie die sogenannte GZK-cutoff-Grenze durch einen unbekannten physikalischen Effekt umgehen können, siehe dort unten Ziffer 2.

Glaubhaftmachung: Netzseite Pierre-Auger-Observatorium, Anlage 33

Auch insoweit liegen keine hinreichend gesicherten Erkenntnisse vor. Es ist unklar, um welchen Effekt es sich handelt, ob vielleicht in dieser Hinsicht ein struktureller Beschaffenheitsunterschied der kosmischen Teilchen bei Energien oberhalb 10^20 eV eintritt.

Dann wäre schon eine Vergleichbarkeit der kosmischen Teilchen als solcher mit den im LHC beschleunigten nicht darzulegen, da nach dem Diagramm der LHC-relevante Energiebereich weit unterhalb 10^20 eV von der GZK-cutoff-Grenze nicht betroffen ist und somit der Umgehungsmechanismus dort ausscheidet.

Glaubhaftmachung: Netzseite Pierre-Auger-Observatorium, Anlage 33

Weiterhin ist der Seite „Ergebnisse“ zu entnehmen: „Schon die Auswertung der bisher gemessenen Ereignisse hat bedeutende neue wissenschaftliche Erkenntnisse gebracht. So wurde eine Unterdrückung des Flusses Kosmischer Teilchen mit Energien oberhalb von 5 * 10^19 eV zweifelsfrei nachgewiesen.“

Glaubhaftmachung: Netzseite Pierre-Auger-Observatorium, Anlage 33

Dies zeigt wiederum, dass die Energiebereiche der kosmischen Strahlung oberhalb 10^19 bzw. 10^20 eV strukturelle Unterschiede zu den im LHC höchstens zu erreichenden, deutlich unterhalb dieser Schrankenwerte verbleibenden Energiebereichen aufweisen und sich auch unter diesem Gesichtspunkt der von CERN behauptete und von der Bundesregierung leider ungeprüft übernommene Vergleich der „kosmischen Verhältnisse“ mit denen im LHC kategorisch verbietet.

Die bevorstehenden Forschungsergebnisse des AMS2-Experiments und des Pierre-Auger-Observatoriums lassen jedenfalls in naher Zukunft weitere, unabdingbare neue Erkenntnisse zu Eigenschaften, Beschaffenheiten und Wirkungskräften der kosmischen Höhenstrahlung erwarten.

Die dortigen Ergebnisse sind mindestens abzuwarten, bevor überhaupt nur eine verlässliche wissenschaftliche Vergleichsuntersuchung mit den in irdischen Protonenbeschleunigern erzeugten Teilchenstrahlen erfolgen kann.

Indes werden selbst diese noch ausstehenden Ergebnisse mit äußerster Vorsicht zu verwerten sein.

Die Risikoforscher Toby Ord, Rafaela Hillerbrand und Anders Sandberg von der renommierten britischen University of Oxford beschreiben jüngst in ihrer umfassenden Arbeit „Probing the Improbable: Methodological Challenges for Risks with High Stakes“ gerade bezüglich des bereits in den USA betriebenen Teilchenbeschleuniger RHIC sowie des LHC die Fehleranfälligkeit von Theorien, Modellen und Kalkulationen und deren Folgen anhand konkreter Rechenbeispiele und Algorithmen sowie die Notwendigkeit von Hypothesentests und Fehlerbetrachtungen.

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass bei der Abschätzung von Gefahrwahrscheinlichkeiten konservative Schätzungen mit Schrankenwerten und Modellannahmen anhand vorhandener Daten keineswegs ausreichen, sondern belastbare Prognosen unter Einbeziehung möglicher Theorie-, Modell- oder Rechenfehler unabdingbar sind.

So heisst es unter 5. „Conclusions“ auf Seite 15: „When estimating threat probabilities, it is not enough to make conservative estimates (using the most extreme values or model assumptions compatible with known data). Rather, we need robust estimates that can handle theory, model and calculation errors. (…)”

Glaubhaftmachung: Facharbeit Ord/Hillerbrand/Sandberg, Anlage 34

Speziell zur bisherigen Gefahrabschätzung für den LHC stellen die Oxford-Wissenschaftler auf Seite 14 unten/ 15 oben fest: „However, our analysis implies that the current safety report should not be the final word in the safety assessment of the LHC. (…) Such work would require expertise beyond theoretical physics, and an interdisciplinary group would be essential“, zu deutsch: “Jedoch impliziert unsere Analyse, dass der aktuelle Sicherheitsbericht nicht das letzte Wort in der Sicherheitsbewertung des LHC sein sollte. (…) Solches Werk würde Expertise über theoretische Physik hinaus erfordern, und eine interdisziplinäre Gruppe wäre essentiell.“

Glaubhaftmachung: Facharbeit Ord/Hillerbrand/Sandberg, Anlage 34

Der Physiker Mark Buchanan greift die Feststellungen der Oxford-Risikoforscher zur LHC-Risikobewertung auf und spricht in seiner Veröffentlichung 27.01.09 „How do we know the LHC really is safe?“ gar von einem „Selbstbetrug“ („self-deception“).

Glaubhaftmachung: Abhandlung Buchanan, Anlage 35

Ohne eingehende Untersuchung der Belastbarkeit und der Verlässlichkeit der zugrunde gelegten Theorien, Modelle und Kalkulationen ist eine wissenschaftlichen Standards genügende Risikobewertung/Gefahrabschätzung demnach nicht möglich.

Fehlerdiskussion und Hypothesentests wären bei der Risikobewertung des LHC also unerlässlich gewesen, so aber nicht geschehen.

Das Vorsorgeprinzip hätte innerhalb der Fehlerdiskussion die ernsthafte, gleichwertige und rechnerisch nachvollzogene Einbeziehung der Kritikerarbeiten Rösslers, Plagas und anderer erfordert. All dieses ist indes unterblieben.

Der Untersuchungsaufwand, welcher sich in wenigen, erst während der Bauphase des LHC entstandenen Facharbeiten noch dazu im Wesentlichen CERN angehöriger oder nahestehender Wissenschaftler erschöpft, ist verglichen mit dem, was ansonsten angesichts möglicher Risiken versicherungstechnisch üblich ist, geradezu marginal.

Dies ist umso unverständlicher, als es um das für Menschen größtmöglich denkbare Risiko einer Erdvernichtung geht, während beispielsweise die Bundesregierung in anderen Bereichen mit klinischer Akribie selbst hypothetische Gefahren von vornherein auszuschließen versucht.

Anschauliches aktuelles Beispiel ist das von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner durchgesetzte Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais von April dieses Jahres. Insoweit soll eine „Schutzklausel nach EU-Recht“ gelten, da der Genmais eine „Gefahr für die Umwelt“ darstelle.

Ohne diese Entscheidung inhaltlich kritisieren zu wollen, zeigt sie doch augenfällig die mit Blick auf CERN juristisch wie fachlich nicht zu erklärenden Unterschiede in den Bewertungsmaßstäben innerhalb der Bundesregierung, was die Gefahrabschätzung, -Prävention und -Überwachung angeht.

Folgenschweres Beispiel für fehlerhafte Gefahrabschätzung ist das Atomlager Asse II in Niedersachsen, eine schwere Hypothek für kommende Generationen, wenn es diese denn trotz LHC-Experiments noch geben sollte.

Die Fehler der Vergangenheit dürfen nicht wiederholt werden, erst recht nicht, wenn sich der Fehler wie hier nicht mehr korrigieren ließe.

Und dass CERN und seine Wissenschaftler nicht unfehlbar sind, belegt neben dem Hacker-Angriff auf das Rechnersystem und dem großen Heliumunfall mittlerweile eine dritte schwere Panne:

Im März dieses Jahres wurde bekannt, dass die junge Physikstudentin Xiaohang Quan von der Princeton University/USA einen Hardwarefehler im Rechnersystem des LHC aufgedeckt hat, welcher eine ungewollte doppelte Aufzeichnung der erfassten Experimentdaten bewirke und zu „Fehlern bei der Schlusskalkulation“ führen könne. Die Wissenschaftler am CERN hätten „nicht schlecht gestaunt“, hieß es in den Gazetten.

Glaubhaftmachung:

1.Zeitungsartikel RP-Online 23.03.09, Anlage 36a
2.Zeitungsartikel Heise-Online 23.03.09, Anlage 36b

Ähnlich würden sie wohl „staunen“, wenn sich nach Durchführung der Experimente oberhalb 2 TeV herausstellen würde, dass Rössler oder Plaga „nun doch Recht gehabt“ hätten.

Wie schon im Schriftsatz 10.03.09 dargelegt, geht es bei den bisher aufgetretenen Fehlern um das „Bekannte“, nämlich Computer- und Elektrotechnik.

Dass CERN und seine Wissenschaftler das „Unbekannte“, nämlich die auf bloßen Theorien beruhende Gefahrabschätzung der Hochenergieexperimente, zuverlässig und umfassend beherrschten, kann bei dieser Ausgangslage nur verneint werden.

Entsprechendes gilt für die Bundesregierung, welche nach eigenem Bekunden nur die Bewertungen von CERN übernimmt, eine eigene Gefahrabschätzung also gar nicht erst vorgenommen hat.

Dabei hätten der Bundesregierung die Unstimmigkeiten und Unschlüssigkeiten der Sicherheitsbegutachtung von CERN/LSAG spätestens in den hiesigen Gerichtsverfahren deutlich sein müssen und hätte sie spätestens nach dem ausführlichen und eingehenden diesseitigen Vortrag mindestens ergänzende Expertise durch externes Obergutachten einholen müssen, um dem Vorsorgeprinzip zu genügen. Nichts dergleichen ist indes geschehen.

Erst recht hätten die vorbefassten Gerichte VG Köln und OVG NRW die evidente, jeden Beurteilungs- oder Ermessensspielraum eindeutig überschreitende Fehlerhaftigkeit der Gefahrabschätzung der Bundesregierung und die bei der gegebenen Risikolage ersichtlich fehlende Rechtfertigung der Hochenergieexperimente erkennen und dem Eilantrag bzw. der Beschwerde stattgeben müssen.

Im Nachbarland Österreich sieht sich das Gesamtprojekt LHC bereits seit Monaten in schwersten politischen Turbulenzen.

Nachdem Wissenschaftsminister Johannes Hahn Anfang Mai dieses Jahres aus vorgeblich finanziellen Gründen den Ausstieg aus CERN für 2011 angekündigt hatte, blieb die weitere CERN-Beteiligung Österreichs nur durch ein „Machtwort“ von Bundeskanzler Werner Faymann erhalten.

Glaubhaftmachung:
1.Zeitungsartikel Heise-Online 07.05.09, Anlage 37a
2.Zeitungsartikel www.kleinezeitung.at 19.05.09, Anlage 37b

Das Verhältnis wirtschaftlicher Aufwand/ wissenschaftlicher Nutzen darf bei dem Projekt LHC in der Tat von Grund auf hinterfragt werden, und zwar nicht nur in der Finanzkrise.

Das unverminderte Festhalten der Betreiberstaaten am LHC trotz der unverhältnismäßig und bar jeder Vernunft hohen finanziellen Belastungen lässt sich wohl nur durch ein überzogenes Prestigedenken erklären, wie es der Menschheit selten gut getan hat.

Das Bundesverfassungsgericht mag nun verhindern, dass dieses Prestigedenken und die in der bisherigen Gefahrabschätzung offen zutage tretende Selbstüberschätzung möglicherweise für die Beschwerdeführerin und die Menschheit die fatalste Folge, nämlich die vollständige Vernichtung, haben.

Dass dieses ultimative Risiko nicht eingegangen werden darf und muss, um in effektiver – und verantwortbarer – Weise weiterzuforschen, belegt der Umstand, dass auch in dem maximal auf 2 TeV betriebenen US-amerikanischen Konkurrenzbeschleuniger Fermilab fundamental neue Forschungsergebnisse gefunden werden.

So wurde im März dieses Jahres von dort berichtet, dass Hinweise auf die Existenz des Higgs-Teilchens gefunden wurden, wonach ja im CERN mit bis zu 7-fach höheren Energien hauptsächlich „gefahndet“ werden soll.

Glaubhaftmachung: Zeitungsartikel www.faz.net 18.03.09, Anlage 38

Auch vor diesem Hintergrund ist es einzig verantwortlich und verhältnismäßig, einstweilen die Betriebsenergie auf die verlangten 2 TeV zu beschränken.

Dies jedenfalls solange, bis der Energiebereich bis 2 TeV nachweisbar keine weiteren Erkenntnisse mehr verspricht und gesicherte Erkenntnisse darüber vorliegen, dass der darüber liegende Hochenergiebereich - wie behauptet - auch tatsächlich ungefährlich ist.

Schließlich bleibt nochmals zu betonen, dass dem geplanten Hochenergieexperiment jede demokratische Legitimation fehlt.

Es ist nicht ersichtlich, dass ein deutsches Parlamentsgesetz bestünde, welche die Schaffung der aufgezeigten Gefährdungslage auch nur in formeller Hinsicht rechtfertigte.

Der Vollständigkeit halber wird mitgeteilt, dass die nur höchst vorsorglich beim Bundesverwaltungsgericht eingelegte weitere Beschwerde auf entsprechenden richterlichen Hinweis ausschließlich aufgrund deren Unstatthaftigkeit und unter Aufrechterhaltung des auch hier vertretenen materiellen Rechtsstandpunkts zurückgenommen wurde.

Glaubhaftmachung:
1.Hinweisverfügung BVerwG 26.01.09, Anlage 39a
2.Beschwerderücknahme 25.02.09, Anlage 39b
3.Einstellungsbeschluss BVerwG 09.03.09, Anlage 39c

Mitteilung des Verfahrensstandes wird höflich erbeten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Wiederinbetriebnahme des LHC für den Zeitraum September/Oktober dieses Jahres angekündigt ist und die Überschreitung der Hochenergiegrenze von 2 TeV – entsprechend CERNs bisherigen Ankündigungen - bereits wenige Wochen danach, mithin etwa schon im November/Dezember, zu erwarten wäre.

Glaubhaftmachung: Artikel Heise-Online 10.02.09, Anlage 40

Die beantragte einstweilige Anordnung müsste rechtzeitig zuvor ergehen, um der Bundesregierung und nachfolgend dem CERN-Rat noch Gelegenheit zur Umsetzung zu geben.

Es ist sicher nicht vermessen, das hiesige Verfahren als das zur Zeit vordringlichste zu bezeichnen.

Olaf Möhring
Rechtsanwalt

2 begl. Abschriften anbei

download: www.achtphasen.net/miniblackhole/Moehring/07.09/antrag_einstweilige_anordnung-312C28D152A84BF6937A2508880C5153.pdf

2009-07-10 | achtphasen | 10:51:05 | Email | 17 comments




 

Comment from: achtphasen [Member] Email
Eine weitergehende Reaktion als eine Eingangsbestätigung der Verfassungsbeschwerde liegt seitens des Bundesverfassungsgerichts bis heute nicht vor.


Parallel ist weiter das Hauptsacheklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig.
PermalinkPermalink 2009-07-10 | 10:51
Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Sehr geehrte Forenbetreiber,

ich empfehle Ihnen dringend, ein Lehrbuch zum Thema "Einführung in die elementare Logik" zu konsultieren.

Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
PermalinkPermalink 2009-07-10 | 12:04
Comment from: Rudolf Uebbing [Visitor]
Befürwortung der Klageschrift aus NRW -
meine Sicht des Umganges mit Risikofragen
beim LHC-Experiment des CERNs



Weil in der Kürze der Zeit die
notwendige und vollständige Risikobewertung
offenbar nur über eine Klageschrift
erreichbar ist, befürworte und begrüße
ich die eingereichte Schrift aus NRW
ganz entschieden und hoffe auf eine Klagestattgebung
im Sinne einer umfassenden konstruktiven
Neubewertung des LHC-Experimentes.



Die Lehre aus der Geschichte kann durchaus sein,
dass zwar eine nicht vergleichbare Situation
wie damals vor ca. sechs Jahrzehnten, als eine Gruppe
von Atomphysikern ganz   b e w u s s t   ein globales Risiko
- 3 in einer Million - auf sich
genommen hatte (lt. ausführlichem SPIEGEL-Bericht),
vorliegen mag, dass heute jedoch ein industrieller
Forschungskomplex, sozusagen ein System, Handlungszwänge
hervorrufen kann - unberührt von der Honorigkeit
und überragenden wissenschaftlichen Fähigkeiten
der beteiligten Forscherinnen und Forscher.



Meine Überzeugung ist,
a) dass im LSAG-Report 2008 auch die bislang
ungeklärten astronomischen, astrophysikalischen
und physikalischen Beobachtungen und Fragestellungen
mit in die Beurteilung und Bewertung
von Risikofragen aufzunehmen sind,
d.h. sie dürfen nicht undiskutiert und einfach
ausgeklammert bleiben,
b) dass Auslassungen dieser Art im
LSAG-Report 2008 festzustellen sind,
c) dass ein industriell geprägter
Forschungskomplex mit weitgehender
rechtlicher Unabhängigkeitsstellung
sich nicht um bestimmte kleine Werte von
Restrisiken ausreichend kümmert,
e) dass Prinzipien der Risikoforschung ausreichend
zu beachten sind,
e) dass eine Justizentscheidung,
nötig ist, hier eine Nachbesserung
zu erwirken.



R.U.
PermalinkPermalink 2009-07-12 | 10:29
Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Sehr geehrter Forenbetreiber,

ich bitte Sie zu überprüfen, ob es eine Gemeinsamkeit mit der in der Antragsschrift zitierten Aussage Mark Bucharan's und der Originalaussage Mark Bucharan's gibt.

Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
PermalinkPermalink 2009-07-21 | 14:45
Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Hallo zusammen,

mir ist in obigem Beitrag leider ein Schreibfehler unterlaufen - der genannte Autor heisst Mark Buchanan.

Ich bitte diesen Schreibfehler zu entschuldigen.


Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg



@Herrn Fasnacht: Sie können gerne obigen Beitrag korrigieren und diesen Beitrag wieder entfernen.
PermalinkPermalink 2009-07-21 | 21:35
Comment from: Rudolf Uebbing [Visitor]
Im Buchanan-Text erscheint das Wort self-deception ein 2. Mal. R.U.
PermalinkPermalink 2009-07-21 | 23:17
Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Sehr geehrter Herr Uebbing,

wenn Sie meinen Thread dazu im Alpha Centauri-Forum gelesen haben, dann haben Sie gesehen, dass ich in meinem obigen Beitrag beide Textstellen gemeint habe.

Ich bedauere, wenn meine Wortwahl "Originalaussage" nur auf eine der beiden Textstelle bezogen wurde und nicht wie von mir intentiert auf die gesamte Publikation Buchanans.

Im Übrigen wird zwischen den beiden Textstellen die Wirtschaftskrise und nicht der LHC angesprochen.

Konnten Sie inzwischen eine Gemeinsamkeit finden ?


Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg



http://www.relativ-kritisch.de/forum/viewtopic.php?p=36572#36572
PermalinkPermalink 2009-07-22 | 10:26
Comment from: Rudolf Uebbing [Visitor]

Buchanan:
"So it's timely to ask if we might be suffering from similar self-deception about other risks we think we understand."


Als "other risks" wird bei Buchanan
das LHC-Beispiel offenbar
h a u p t s ä c h l i c h
angesprochen. Daher ist die Zuordnung,
die RA Möhring vornimmt, zutreffend.


R.U.

PermalinkPermalink 2009-07-22 | 11:20
Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Sehr geehrter Herr Uebbing,

in der Antragsschrift wird der Eindruck erweckt, bei der Sicherheit des LHC läge ein Selbstbetrug vor. Dem ist aber, wenn man die Präsentation Buchanans anschaut, nicht so; hier ist der Ausgangspunkt, dass man sich in einer falschen Sicherheit wiegen könnte und von diesem Ausgangspunkt ausgehend wird auf die Arbeit von Ord et.al. verwiesen sowie beispielhaft auch der LHC genannt.

Er hätte genauso gut auch das spontane Sonnenerlöschen als Beispiel für die Arbeit von Ord et.al. nehmen können. Mark Buchanan differenziert ja auch etwas näher:

"this does not mean we are in danger - only that we don't have any guarantee of safety. Not the same thing at all."

Und im letzten Abschnitt seiner Präsentation macht er sich ja auch Gedanken, wie man mit solchen Risiken umgehen könnte.


Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
PermalinkPermalink 2009-07-22 | 13:10
Comment from: Rudolf Uebbing [Visitor]

Klarstellungen zu Buchanan et al.

(Was zu tun ist.)


1.) Buchanan benutzt in seiner
Stellungnahme den Imperativ
"It's ... to ask...", sh. Zitat oben; damit wird
deutlich, dass "self-deception"
als Möglichkeit beschrieben ist,
nicht als feststehende Tatsache.


2.) Zitat Buchanan (hier als ein Ergebnis
seiner Überlegungen):
"Ord and his colleagues rightly stress
that further elaboration
of the arguments for the safety
of the LHC might well reduce
the chance of the overall argument
for its safety being wrong.
But until this kind of work has been done,
they suggest, the current safety report
cannot be seen as the final word,
which seems entirely reasonable to me."


Dies steht in voller Übereinstimmung -
wie ich meine - mit der Beachtung
des obligatorischen Vorsorgeprinzips
als auch mit der Forderung nach
ergänzenden Untersuchungen zum LSAG-Report 2008.


Das ausserordentliche, zur Justiz drängende Unbehagen,
welches der LSAG-Report 2008
bei vielen, aufmerksamen Menschen ausgelöst
hat, beruht auf gewissen Unvollständigkeiten der Risikobegutachtung,
welche, wie ich meine, konkret im Detail
als nachgewiesen anzusehen sind
(sh. 79 missing stars, sh. ungeklärte
stellare Spektren, sh. die bei G&M in keiner Weise
diskutierten Beobachtungsauswahleffekte - u.a.).


Das scheinbar so sichere astronomische
Argument (Weisse Zwergsterne, Neutronensterne)
wird zu Recht hinterfragt. Was ist zudem
mit astronomisch nicht nachweisbaren Szenarien ?
Ein geäusserstes Bedenken aus seriösem Wissenschaftskreis
wurde n i c h t zurückgenommen.


R.U.
PermalinkPermalink 2009-07-23 | 13:49
Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Sehr geehrter Herr Uebbing,

Sie schreiben:
"1.) Buchanan benutzt in seiner
Stellungnahme den Imperativ
"It's ... to ask...", sh. Zitat oben; damit wird
deutlich, dass "self-deception"
als Möglichkeit beschrieben ist,
nicht als feststehende Tatsache."


Dem steht aber folgende Aussage in der Antragsschrift entgegen:

"Der Physiker Mark Buchanan greift die Feststellungen der Oxford-Risikoforscher
zur LHC-Risikobewertung auf und spricht in seiner Veröffentlichung 27.01.09 "How
do we know the LHC really is safe?" gar von einem "Selbstbetrug" ("self-
deception").


Wirklich dasselbe ?


Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
PermalinkPermalink 2009-07-23 | 15:25
Comment from: Rudolf Uebbing [Visitor]
Was zu tun ist.


Inhaltlich wichtig und entscheidend
ist der Punkt 2 des vorvorgehenden
Beitrages: Was zu tun ist.
Die Autoren ORD und BUCHANAN stimmen überein; das letzte Wort kann der
LSAG-Report 2008 n i c h t
abgeben.



R.U.
PermalinkPermalink 2009-07-23 | 16:33
Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Sehr geehrter Herr Uebbing,

bezugnehmend auf Ihren heutigen Beitrag von 2009-07-23 | 13:49:


Haben Sie die Arbeit von Buchanan auch weitergelesen ?


Wenn ja: Wie oft kommt das Wort "LHC" noch vor ? - Nein, nach dieser Feststellung "which seems entirely reasonable to me" formuliert Mark Buchanan ausschliesslich allgemeingültige Gedanken, welche Sie zwar auch auf den LHC, aber eben auch wortwörtlich auf die Szenarien der Erzeugung von Schwarzen Löchern bei Hochgeschwindigkeitszugs-Kollisionen wenige Zentimeter oberhalb des Erdbodens, beim spontanen Sonnenerlöschen sowie bei der spontanen Wasserumwandlung in eine giftige Form anwenden können !


Ich will nicht verschweigen, dass ich die Präsentation Buchanans zweimal lesen musste, ehe mir das bewusst geworden ist !


Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
PermalinkPermalink 2009-07-23 | 19:28
Comment from: Rudolf Uebbing [Visitor]
Zum Kommentarbeitrag 2009-07-23 | 15:25 - Zitat von Buchanan
(leider sind 2 feedbacks z.Z., oben stehend, noch nicht freigeschaltet):


In der mir vorliegenden Fassung der
Schrift "How do we know the LHC is safe?"
finde ich zweimal die Vokabel "self-deception" vor. Eine mögliche Deutung hatte ich weiter oben unter 1.) abgegeben.


Meine Sicht der Sinnhaftigkeit dieses Artikel anfänglichen Wortgebrauches - nahe der Titelüberschrift -
möchte ich wie folgt beschreiben:


Um eine
Selbsttäuschung auszuschließen, so deute
ich BUCHANAN, erscheint es diesem Autor
durchaus als vernünftig,
Ergänzungsuntersuchungen im Anschluss
an den LSAG-Report 2008 vorzunehmen,
welcher eben nicht das letzte Wort
sein kann
("cannot be seen as the final word").


R.U.

PermalinkPermalink 2009-07-23 | 21:01
Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Sehr geehrter Herr Uebbing,

ich freue mich, dass sich unsere Interpretationen angleichen; wenn Sie jetzt noch wie in dem von mir während Ihrer Schriftsetzung noch nicht einsehbaren Beitrag geschrieben die nachfolgenden Teile von Mark Buchanan's Arbeit nochmals genauer anschauen, werden wir vermutlich sogar völlige Übereinstimmung erzielen können.

Wir haben das hier bilateral im Forum geschafft - warum wurde das in der Antragsschrift nicht auch geleistet ?

An der mangelnden Transparenz liegt es nicht - im Gegenteil - es war dankenswerterweise Herr Fasnacht, der den Originaltext zur Verfügung gestellt hat; der Verlag hat sich immer noch nicht gemeldet, obgleich ich meine Absicht kundgetan habe, den Artikel käuflich zu erwerben !


Statt also den Weg über die Justiz zu gehen hätte man doch diese Fragestellungen vorgängig gemeinsam reviewen können !


Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
PermalinkPermalink 2009-07-24 | 22:19
Comment from: Rudolf Uebbing [Visitor]

Buchanan stimmt Ord et al. zu



Eine einfache, klare Interpretation der
Ausführungen Buchanans wiederhole ich
hier:


Um eine
Selbsttäuschung auszuschließen, so deute
ich BUCHANAN, erscheint es diesem Autor
durchaus als vernünftig,
Ergänzungsuntersuchungen im Anschluss
an den LSAG-Report 2008 vorzunehmen,
welcher eben nicht das letzte Wort
sein kann
("cannot be seen as the final word").


Wenn im 3. Schriftsatz der RA-Kanzlei
der Autor Buchanan mit dem Wortzitat "self-deception" in Verbindung mit dem
LHC-Experiment gebracht wird, dann
geschieht dies inhaltlich und sinnrichtig - in Übereinstimmung mit
den Ausführungen des Buchanan-Artikels.


R.U.
PermalinkPermalink 2009-07-25 | 11:38
Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Sehr geehrter Herr Uebbing,

wir haben unsere Meinungen dazu nun öffentlich geäussert, nun sollen doch kompetentere Leute als wir darüber befinden.

Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
PermalinkPermalink 2009-07-25 | 16:52
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