Als zentraler Kritikpunkt kristallisiert sich nach Herrn Olaf Möhrings Einschätzung heraus, dass bei der gesamten Sicherheitsbegutachtung von CERN/LSAG das gefahrpräventive Vorsorgeprinzip (engl. „precautionary principle“) nicht bzw. nicht hinreichend beachtet wurde und damit eklatant gegen das behördliche Willkürverbot sowie das Neutralitätsgebot verstoßen wurde.
 

Olaf Möhring | Nachtragsschriftsatz zur beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichten Verfassungsbeschwerde in Sachen Schröter gegen die Bundesrepublik Deutschland | 10.03.2009

Olaf Möhring | beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichte Verfassungsbeschwerde in Sachen Schröter gegen die Bundesrepublik Deutschland | 21.01.2009

2009-03-12 | achtphasen | 17:20:02 | Email | comment




 

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