Im hier publizierten Dokument handelt es sich nicht um eine Anklageschrift, sondern um eine Beschwerde gegen den Hauptfinancier der geplanten Experimente am LHC/CERN - um zu erwirken, dass dieser Geldgeber (die Bundesrepublik Deutschland) seiner Verantwortung Kontrollpflicht zu übernehmen nachkommt.
Die Forderung, bis zu transparenter und nachvollziehbarer Klärung der offenen wissenschaftlichen Fragen zur Sicherheit der Experimente, Kollisionsexperimente ‘nur’ mit Energien bis zu 2Tev durchzuführen, ist als vernünftig, ausgewogen und moderat zu werten.
Die nunmehr seit Jahren auf die Aufnahme Ihrer Forschungsarbeit wartenden Wissenschaftler könnten Ihre Forschungsarbeiten angehen und es verbliebe ausreichend Zeit, die noch immer nicht geklärten Fragen zur Sicherheit bei höheren Energien transparenter und abschliessender als bis anhin zu klären.
2009-02-11 | achtphasen | 01:12:09 |
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