Olaf Möhring

An das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

08.10.2008

Aktenzeichen 00384/08 Moe / WVR



In Sachen

Schröter, Gabriele ./. Bundesrepublik Deutschland

20 B 1433/08

Auszüge

„Soweit die Antragsgegnerin sich ernsthaft noch auf den CERN-Bericht 2002 (bzw. 2003) stützt, nachdem dessen eklatante Unvollständigkeit z.B. in Bezug auf „Vakuumblasen“ bereits in der Beschwerdeschrift Seite 20 oben bemängelt ist, wird sie erklären müssen, weshalb dieses ganz offensichtlich viel zu oberflächliche Werk für sie überzeugender ist als die eingehenden, in sich schlüssigen und anhand umfangreichen Formelwerks rechnerisch belegten Abhandlungen Rösslers, Belinskis und Plagas, welche unabhängig voneinander zu alarmierenden Gefahrpotentialen gelangt sind.

Eine dahingehende inhaltliche Erklärung bleibt die Antragsgegnerin bis heute schuldig.

Sie behauptet stattdessen apodiktisch, alle Kritiker hätten sich „verrechnet“, indem sie sich auf Stellungnahmen von Giulini/Nicolai und Giddings/Mangano beruft, ohne deren Begründung rechnerisch nachvollzogen zu haben.

Hierzu ist sie ja nach eigenen Angaben ihres Staatssekretärs nicht einmal in der Lage.

Wie wie will sie denn wissen, welcher der Wissenschaftler sich verrechnet hat und welcher nicht?“

(…)

Fakt ist, dass sich auch insoweit zwei fachwissenschaftliche Meinungen gegenüberstehen und auch insoweit mindestens der Gefahrenverdacht begründet ist Hierüber kann sich die Antragsgegnerin nicht einfach hinwegsetzen.“

(S. 5)

„Das Dilemma einer fehlenden internationalen Kontrollbehörde für Forschungsgroßanlagen wie den LHC wird dadurch nur allzu deutlich.“(S. 6)

Eine wissenschaftliche Notwendigkeit für den Hochenergiebetrieb des LHC oberhalb 2 TeV ist damit jedenfalls in keiner Weise glaubhaft gemacht.

Selbst wenn dem aber so wäre, rechtfertigt dies keinesfalls die Eingehung der aufgezeigten fatalen Gefahrrisiken für den Fortbestand der Erde oder eine globale Katastrophe.

Diese müssen vor der Durchführung der Hochenergieexperimente sicher ausgeschlossen sein.“
(S. 7)

http://www.achtphasen.net/miniblackhole/Moehring/10.10.08/ageinstweiligeanordnung-410D4EAC1EA64BB1898AB2FBB7B81519.PDF

2008-10-14 | achtphasen | 12:06:10 | Email | 1 comment




 

Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Hallo zusammen,

Wollen wir uns einmal ein paar Aussagen etwas genauer anschauen:

"Soweit die Antragsgegnerin sich ernsthaft noch auf den CERN-Bericht 2002 (bzw. 2003) stützt, nachdem dessen eklatante Unvollständigkeit z.B. in Bezug auf „Vakuumblasen“ bereits in der Beschwerdeschrift Seite 20 oben bemängelt ist"

Hier wird also die fehlende Abhandlung über "Vakuumblasen", auf die übrigens die astronomischen Argumente ebenfalls anwendbar sind, zum Anlass genommen, folgende Aussage zu tätigen:

"wird sie erklären müssen, weshalb dieses ganz offensichtlich viel zu oberflächliche Werk für sie überzeugender ist als die eingehenden, in sich schlüssigen und anhand umfangreichen Formelwerks rechnerisch belegten Abhandlungen Rösslers, Belinskis und Plagas, welche unabhängig voneinander zu alarmierenden Gefahrpotentialen gelangt sind."

Man beachte, dass sich weder Herr Rössler, noch die Herren Belinski und Plaga in ihren Einwänden mit Vakuumblasen beschäftigt haben. Somit dient die einleitende Äusserung also lediglich dazu, Zweifel zu streuen, die gleich zu einer "eklatanten Unvollständigkeit" hochstilisiert werden.

Des weiteren sei erinnert, dass Professor Rössler und Dr.Plaga längst widerlegt wurden und Belinski lediglich eine gewagte Aussage über die Nicht-Existenz der Hawkingstrahlung herleitet, welche aber bekanntlich irrelevant ist, da die Sicherheitsstudien von unabhängigen astronomischen Beobachtungsdaten und nicht von theoretischen Vorhersagen über die Natur der Hawkingstrahlung ausgehen. Somit sind diese Einwände allesamt irrelevant.

Weiter wird ausgeführt: "Sie behauptet stattdessen apodiktisch, alle Kritiker hätten sich „verrechnet“, indem sie sich auf Stellungnahmen von Giulini/Nicolai und Giddings/Mangano beruft, ohne deren Begründung rechnerisch nachvollzogen zu haben." Was würde sich ändern, wenn sie diese Rechnung nachvollzogen hätte ? Die Rechnungen werden ja nicht dadurch richtig oder falsch, dass eine unbeteiligte Einzelperson sie nachvollzieht oder nicht !

Weiter lese ich folgendes: "Fakt ist, dass sich auch insoweit zwei fachwissenschaftliche Meinungen gegenüberstehen und auch insoweit mindestens der Gefahrenverdacht begründet ist Hierüber kann sich die Antragsgegnerin nicht einfach hinwegsetzen.“

Das ist unzutreffend; Fakt ist, dass die fachwissenschaftliche Meinung, auf die sich die Kritiker berufen, längst widerlegt wurde und dass die Autoren - konkret Professor Rössler und Dr.Plaga - sich bedauerlicherweise weigern, diese Widerlegung anzuerkennen, statt die erkannten Mängel zu beseitigen und eine korrigierte Version zu erstellen. Letzteres überrascht allerdings wenig, würde eine korrigierte Version doch ein anderes Resultat ergeben, welches das Gefahrenpotential der jeweils ersten Versionen nicht mehr nachvollziehen kann.

Genauere Infos sind z.B. hier aufgelistet:
http://www.astronews.com/forum/showthread.php?t=2773


Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
PermalinkPermalink 2008-10-14 | 13:39
*
* your email address will not be displayed
  your URL will be displayed