Olaf Möhring
An das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
08.10.2008
Aktenzeichen 00384/08 Moe / WVR
In Sachen
Schröter, Gabriele ./. Bundesrepublik Deutschland
20 B 1433/08
Auszüge
„Soweit die Antragsgegnerin sich ernsthaft noch auf den CERN-Bericht 2002 (bzw. 2003) stützt, nachdem dessen eklatante Unvollständigkeit z.B. in Bezug auf „Vakuumblasen“ bereits in der Beschwerdeschrift Seite 20 oben bemängelt ist, wird sie erklären müssen, weshalb dieses ganz offensichtlich viel zu oberflächliche Werk für sie überzeugender ist als die eingehenden, in sich schlüssigen und anhand umfangreichen Formelwerks rechnerisch belegten Abhandlungen Rösslers, Belinskis und Plagas, welche unabhängig voneinander zu alarmierenden Gefahrpotentialen gelangt sind.
Eine dahingehende inhaltliche Erklärung bleibt die Antragsgegnerin bis heute schuldig.
Sie behauptet stattdessen apodiktisch, alle Kritiker hätten sich „verrechnet“, indem sie sich auf Stellungnahmen von Giulini/Nicolai und Giddings/Mangano beruft, ohne deren Begründung rechnerisch nachvollzogen zu haben.
Hierzu ist sie ja nach eigenen Angaben ihres Staatssekretärs nicht einmal in der Lage.
Wie wie will sie denn wissen, welcher der Wissenschaftler sich verrechnet hat und welcher nicht?“
(…)
Fakt ist, dass sich auch insoweit zwei fachwissenschaftliche Meinungen gegenüberstehen und auch insoweit mindestens der Gefahrenverdacht begründet ist Hierüber kann sich die Antragsgegnerin nicht einfach hinwegsetzen.“
(S. 5)
„Das Dilemma einer fehlenden internationalen Kontrollbehörde für Forschungsgroßanlagen wie den LHC wird dadurch nur allzu deutlich.“(S. 6)
Eine wissenschaftliche Notwendigkeit für den Hochenergiebetrieb des LHC oberhalb 2 TeV ist damit jedenfalls in keiner Weise glaubhaft gemacht.
Selbst wenn dem aber so wäre, rechtfertigt dies keinesfalls die Eingehung der aufgezeigten fatalen Gefahrrisiken für den Fortbestand der Erde oder eine globale Katastrophe.
Diese müssen vor der Durchführung der Hochenergieexperimente sicher ausgeschlossen sein.“
(S. 7)
2008-10-14 | achtphasen | 12:06:10 |
| 1 comment