aber LSAG’s Argumente zur Bedenkenlosigkeit der CERN’schen Ambitionen am LHC sind ‘Null and void’.

Stichworte: Boost der Sekundärteilchen, Validität der Lorentz Invarianz, Vergleich Mond/Atmosphäre mit ‘head-on’-Kollisionsexperimenten im Beschleuniger, Erreichen der Planck-Länge bei höherer Dimensionalität


Gefahr im Verzug:
In der deutschen Systematik der verfahrensrechtlichen Zuständigkeit stellt sie einen Unterfall der Eilzuständigkeit dar. Sie liegt vor, wenn ein Zuwarten auf die Entscheidung der zuständigen Behörde oder des zuständigen Gerichts in Anbetracht der Dringlichkeit einer Sachlage nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. GiV beinhaltet also eine Prognoseentscheidung in Fällen der Dringlichkeit.


Um so schlimmer ist es, dass die Richter die zahlreichen Klagen bisher alle abgewiesen haben.

Diese beziehen sich auf den LSAG Bericht - dieser bereits auf den ersten Blick miserable Bericht ist von Co-Autor Ellis inzwischen selbst bezweifelt worden - die Justiz aber reagiert auch hier (noch) nicht.

Die Justiz muss erkennen, dass in Anbetracht der unmittelbar bevorstehenden Versuche die Zeit für ein sorgfältiges Verfahren inklusive einer wissenschaftlichen Revision nur dadurch zu gewinnen ist, dass die Versuche zunächst einmal ausgesetzt werden müssen. Sofort. Die Mitarbeiter des CERN müssen erkennen, dass sie aufgrund der fehlenden Gegenkontrolle die Verantwortung für den Betrieb tragen. Aufgrund der zahlreichen Veröffentlichungen gegen die Sicherheit der Maschine müssen sie sofort Konsequenzen ziehen, sich entsprechend und klar öffentlich äußern und die Versuche aussetzen. Unverzüglich.

2010-03-08 | achtphasen | 10:55:21 | Email | comment




 

*
* your email address will not be displayed
  your URL will be displayed