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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
 
48143 Münster
 
Datum:
Aktenzeichen:
22.10.2008
00384/08 Moe / WVR
 

 
 

In Sachen
 
Schröter, Gabriele ./. Bundesrepublik Deutschland
 
20 B 1433/08

 
kann leider auch der weitere Antragsgegnerschriftsatz vom 16.10.2008 nicht unkommentiert bleiben:
 
Die neuerliche Stellungnahme der „Herren Giddings und Mangano vom CERN“ – immerhin ist das jetzt unstreitig – hat keinen wissenschaftlichen Aussagewert zur Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Berechnungen Plagas.
 
Wiederum finden sich nur apodiktische Floskeln, mangels „peer review“ oder ähnlichem sei Plagas Ausarbeitung „schwer zu trennen“ („difficult to separate“) von vielen anderen unwissenden Meinungen („many uninformed opinions“), es bestünden in seiner Arbeit sehr ernste Mängel und Ungereimtheiten („very serious flaws and inconsistencies“, das von ihm aufgezeigte Katastrophenszenario klinge „nicht wissenschaftlich“ („Plaga`s risk scenario is not scientifically sound“) und „es scheine“ („ it appears“), dass die von ihm verwandten Schlüsselgleichungen („key equations“) außerhalb ihres Geltungsbereichs angewandt würden („are applied well outside their domain of validity“).
 
Wiederum wie schon hinsichtlich Rösslers Gefahrwarnungen findet keine substantiierte rechnerische, mathematisch-physikalische Widerlegung statt, sondern wird diese einfach anhand von Allgemeinplätzen behauptet.
 
Was hieran wissenschaftlich sein soll, mag die Antragsgegnerin darlegen, wird sie aber nicht können.
 
Ebensowenig trifft Plaga (noch Rössler noch Belinski) eine „Beweislast“ im Sinne einer übergeordneten Letztbeweispflicht, wie die Antragsgegnerin aber offenbar meint.
 
Weshalb sich aus der Veröffentlichung in einem Wissenschaftsjournal der Beweis für die Richtigkeit einer These ergeben soll, erklärt die Antragsgegnerin nicht.
 
Entweder eine These erweist sich als rechnerisch und/oder experimentell richtig oder sie erweist sich als falsch, dies ist nicht redaktionell oder fachjournalistisch verhandelbar.
 
Wenn Giddings, Mangano und die Antragsgegnerin auf eine fachjournalistische Publikation als Wahrheitsetikette abstellen wollen, tun sie aber genau das, sie blenden den objektiven Wahrheitsgehalt der jeweiligen Aussage völlig aus und stellen stattdessen auf ein rein formelles Gütesiegel ab, also auf die Gunst der Fachjournale.
 
Den Vorwurf der „unzureichenden Information aufgrund mangelnder Auseinandersetzung mit anderen Meinungen“ werden sich Giddings, Mangano und die Antragsgegnerin selbst gefallen lassen müssen.
 
Vielmehr stehen die Antragsgegnerin und CERN als Anlagenbetreiber des LHC in der Pflicht, den zweifelsfreien Unbedenklichkeitsnachweis hinsichtlich sämtlicher diskutierten Gefahrszenarien, also hinsichtlich Schwarzer Löcher, „Strangelets“, „Magnetischer Monopole“ und „Vakuumblasen“ zu erbringen, und zwar durch externen, neutralen und wissenschaftlich schlüssigen Sachverständigenbeweis, welcher sich vorbehaltlos und vollständig mit allen fachwissenschaftlich vertretenen Standpunkten, insbesondere auch mit den Kritikern Rössler, Belinski und Plaga, auseinandersetzt und konkret mathematisch die Berechnungen derselben widerlegt.
 
Kann danach ein Entlastungsbeweis nicht geführt werden, dürfen schlichtweg die Hochenergieexperimente oberhalb 2 TeV nicht durchgeführt werden.
 
Denn dann ist der aufgrund der unterschiedlichen fachwissenschaftlichen Berechnungen derzeit mindestens bestehende Gefahrenverdacht nicht ausgeräumt.

 
An dieser „Beweislastverteilung“ („burden of proof“) ändert sich auch nichts dadurch, dass die Antragsgegnerin diejenige von Giddings/Mangano übernehmen möchte, welche in Ermangelung wissenschaftlich haltbaren Unbedenklichkeitsnachweises einfach „aus eigener Herrlichkeit“ heraus ihre Thesen zur Maxime erheben, welche es zu widerlegen gelte.
 
Auch die abermals von der Antragsgegnerin bemühten Abhandlungen Stöcker und Nicolai beinhalten nichts als Antithesen zu den deutlichen und in sich schlüssigen Gefahrwarnungen Rösslers, Belinskis und Plagas.
 
Zu Nicolai ist anzumerken, dass dieser seine Stellungnahmen im Auftrag von CERN abgegeben hat, von einem neutralen Gutachter also keine Rede sein kann.
 
Zu Stöcker wurde bereits auf dessen Patentanmeldung im Zusammenhang mit möglichen laborerzeugten Schwarzen Löchern hingewiesen, sodass wirtschaftliches Eigeninteresse an der Experimentdurchführung die zu verlangende Neutralität ausschließt.
 
Selbst Stöcker aber stellt in Anlage 3 („Exclusion of black hole disaster scenarios at the LHC“) ein Rechenmodell dar, wonach schon bei nur einer zusätzlichen Dimension der Restlebenszeitraum der Erde nach Ersterzeugung eines Schwarzen Lochs im LHC auf gerade einmal 27 Jahre beziffert wird („the earth would be accreted into the black hole in 27 years“, Seite 2 unten letzter Absatz), was Rösslers Berechnungen schon sehr nahe kommt.
 
Diese Berechnungen will Stöcker dann anhand zahlreicher Annahmen („assumptions“, siehe nur Seite 3 Mitte, Seite 5 unten letzter Absatz, Seite 6 oben 2. Absatz und Seite 6 unten „assumed to be“) widerlegen, wobei auch er wiederum den „Allheilvergleich“ mit den kosmischen Verhältnissen, insbesondere kosmischer Strahlung, heranzieht.
 
Selbst Stöcker kommt indes nicht umhin, den Unterschied in der Bewegungsgeschwindigkeit der etwa durch kosmische Strahlung und der etwa laborerzeugten Schwarzen Löcher anzuerkennen („There is only one differencebetween the black holes from cosmic rays and those in the laboratory: The black holes in the laboratory might have a very low kinetic energy in the rest frame of the earth…“).

Weiterhin spekulativ
merkt Stöcker an, er „vertraue“ („… we rely on…“, Seite 5 oben) darauf, dass im LHC erzeugte Schwarze Löcher eine elektrische Ladung Q hätten („…also have some charge“).
 
Vertrauen ehrt zwar, nützt hier aber rein gar nichts.
 
Immerhin erkennt selbst Stöcker die Notwendigkeit, die Thematik stabiler laborerzeugter Schwarzer Löcher ernst zu nehmen („…the topic should be taken serious“, Seite 3 oben) und die möglichen Gefahren unabhängig zu analysieren anstelle von Streitigkeiten über Parameter, Begrenzungen und Grobvereinfachungen („Instead of arguing about the parameters, limitations, and oversimplifications of this scenario a more general and model independent study is needed“, Seite 3 oben).
 
Wie also können die Antragsgegnerin und CERN bei dieser Erkenntnislage ernsthaft Unbedenklichkeit bejahen, ohne ein externes neutrales Obergutachten eingeholt zu haben?
 
Den Vorgang wird man getrost als Riesenskandal bezeichnen können.
 
Es bleibt zu hoffen, dass das Beschwerdegericht in dieser unsaglichen Situation die notwendige Staatsraison zeigt und der Beschwerde stattgibt.
 
 
Gilliand & Collegen
durch:
 
 
Olaf Möhring
Rechtsanwalt

Olaf Möhring | In Sachen Schröter, Gabriele ./. Bundesrepublik Deutschland | 20 B 1433/08

2008-10-29 | achtphasen | 08:36:39 | Email | 7 comments




 

Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Hallo zusammen,

wieder einmal zeigt sich, dass naturwissenschaftliche Terminologie von der juristischen Terminologie wesentlich abweicht. Ich will deswegen folgende beanstandete Passage mal "auf deutsch" übersetzen, auf die Gefahr hin, dass die Übersetzung als Unhöflichkeit missverstanden werden könnte; das ist ja auch der Grund, warum die naturwissenschaftliche Terminologie üblicherweise zurückhaltend formuliert ist.


(1) "Wiederum finden sich nur apodiktische Floskeln, mangels „peer review“ oder ähnlichem sei Plagas Ausarbeitung „schwer zu trennen“ („difficult to separate“) von vielen anderen unwissenden Meinungen („many uninformed opinions“)"

Das heisst auf deutsch, dass in der Vorgehensweise kein wesentlicher Unterschied zwischen Dr.Plaga's Arbeit und der Arbeit von Laien zu erkennen ist; das ist vor allem ein pragmatischer Einwand - bei der Vielzahl der eingereichten Arbeiten ist es sehr schwer, die Spreu vom Weizen zu trennen und deswegen gehen Wissenschaftler, die ernst genommen werden wollen, den Weg des vorgängigen peer reviews, bei dem unabhängige Experten die Arbeit vorab prüfen. Man wird Dr.Plaga befragen müssen, warum er diesen üblichen Weg nicht beschritten hat.


(2) "es bestünden in seiner Arbeit sehr ernste Mängel und Ungereimtheiten („very serious flaws and inconsistencies“

Das heisst auf deutsch, dass Dr.Plaga Anfängerfehler unterlaufen sind, die einem promovierten Spezialisten üblicherweise nicht passieren.


(3) "das von ihm aufgezeigte Katastrophenszenario klinge „nicht wissenschaftlich“ („Plaga`s risk scenario is not scientifically sound“)"

Das heisst auf deutsch, dass die Herleitungen stümper- und somit fehlerhaft sind.


(4) und „es scheine“ („ it appears“), dass die von ihm verwandten Schlüsselgleichungen („key equations“) außerhalb ihres Geltungsbereichs angewandt würden („are applied well outside their domain of validity“)."

Das heisst, dass die verwendeten Schlüsselgleichungen falsch angewendet wurden. Wohlwollend heisst das, dass das versehentlich passiert ist, weniger wohlwollend heisst das, dass der Autor mangelnde Grundkenntnisse hat. In beiden Fällen sind daraus resultierende Herleitungen ohne Aussagekraft, d.h. sie können richtig sein, sie können aber auch falsch sein.


Mir ist bewusst, dass diese Übersetzung ins "deutsche" unhöflich ist, dafür ist sie aber klar verständlich. Die Anklageseite und ihre Rechtsanwälte sind wohl beraten, zuerst ein wissenschaftliches Gutachten von Spezialisten ihres Vertrauens einzuholen, ehe sie weitere Kosten verursachen. Insbesondere ist die Feststellung "Die neuerliche Stellungnahme der „Herren Giddings und Mangano vom CERN“ – immerhin ist das jetzt unstreitig – hat keinen wissenschaftlichen Aussagewert zur Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Berechnungen Plagas." als völlig unzutreffend zu qualifizieren. Bekanntlich gibt es ja eine Stellungnahme Dr.Plaga's zu der o.g. Erwiderung von Giddings und Mangano; vielleicht sollte sich die Anklageseite auf diese konzentrieren.


Ich kann zu einem späteren Zeitpunkt auch noch einige fachliche Punkte ansprechen, falls das gewünscht wird, muss mir das dann aber vorgängig etwas genauer anschauen. Dennoch sei mir jetzt schon eine Frage erlaubt: Auch im Beschwerdetext von Herrn Goritschnig wird diese Restlebensdauer der Erde von 27 Jahren angesprochen; bis heute konnte ich aber keine zugehörige Arbeit und entsprechend auch keine Herleitung zu dieser Aussage finden; zwar wird auf insgesamt 3 Arbeiten, die sich auf das Original beziehen, ohne genauere Formeln zu nennen referenziert, die Angabe der Originalarbeit indes ist nicht vorhanden, so dass ich nicht beurteilen kann, welche Qualität diese Behauptung hat.


Ich möchte zudem auch folgende Frage zumindest aufwerfen: Wurde bei der Aussage "wobei auch er wiederum den „Allheilvergleich“ mit den kosmischen Verhältnissen, insbesondere kosmischer Strahlung, heranzieht." berücksichtigt, dass man bei geladenen Schwarzen Löchern, welche ja in jedem Fall in der Erde stecken bleiben, die kosmische Strahlung an der Erdatmosphäre und das bisherige Lebensalter der Erde als Sicherheitsargument heranzieht und dass man bei ungeladenen Schwarzen Löchern, deren in der Erdatmosphäre produzierte Vertreter die Entweichgeschwindigkeit der Erde allesamt überwinden können, die kosmische Strahlung an Weissen Zwergen und Neutronensternen und deren bisheriges Lebensalter als Sicherheitsargument heranzieht ?


Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
PermalinkPermalink 2008-10-29 | 10:55
Comment from: galileo2609 [Visitor] · http://www.relativ-kritisch.de/forum/viewforum.php?f=46
Hallo Marc Fasnacht,

ich habe Ihre heutige Berichterstattung auch auf 'Alpha Centauri' thematisiert. Und je länger ich darüber nachdenke, komme ich immer wieder auf die zwingende Schlussfolgerung, dass sich alle, die Sie noch erreichen können, in den 'schwierigen Dialog' integrieren sollten. Solche losgelöste intellektuelle Himmelfahrtskommandos, die Olaf Möhring erneut losgetreten hat, müssen doch nicht sein. Ich biete auch Herrn Möhring hier gerne noch einmal die Hand, sich vorgängig auf unseren Dialog einzulassen, der zwar schwierig, aber der einzig gangbare ist.

Grüsse galileo2609
PermalinkPermalink 2008-10-30 | 00:27
Comment from: Enrico Pellegrino [Visitor] · http://www.enricopellegrino.de
Sehr geehrter Herr Kannenberg,



vielen Dank für die Erläuterungen und damit für Ihre Unterstützung der Argumente Herrn Möhrings. Denn im wesentlichen wiederholen Sie, was Herr Möhring ausgeführt hat. Bemerkenswert ist auch, auf welche Argumente Sie nicht eingehen. P.S. Dies gilt auch für MAC und seine komplette Ausblendung aller ethischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem LHC-Experiment, die hier wieder und wieder unbeantwortet stehen blieben.

Sehr geehrter Galileo,

nur eine Frage: Könnten Sie denn überhaupt, wenn Sie es wollten, das Experiment - dieses Himmelfahrtskommando - noch aufhalten?
Freundliche Grüße

Enrico Pellegrino
PermalinkPermalink 2008-10-30 | 19:18
Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Sehr geehrter Herr Pellegrino,

mit grosser Verwunderung lese ich Ihre Beurteilung meines oben stehenden Kommentares. Offenbar gab es da ein Missverständnis.

Ich lege deswegen grossen Wert auf die Feststellung, dass ich die fachlich-naturwissenschaftlichen Ausführungen des Herrn Möhring in keiner Weise teile.

Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
PermalinkPermalink 2008-10-31 | 09:31
Comment from: mac [Visitor]
Hallo Herr Pellegrino,


ein paar Worte zu:

Zitat von Enrico Pellegrino
Bemerkenswert ist auch, auf welche Argumente Sie nicht eingehen. P.S. Dies gilt auch für MAC und seine komplette Ausblendung aller ethischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem LHC-Experiment, die hier wieder und wieder unbeantwortet stehen blieben.
##

Wir führen (nicht nur) in Deutschland seit sehr vielen Jahrzehnten moralisch ethische Debatten über Abtreibung, Sterbehilfe, Tieversuche, Psychatrie, Krieg, Folter, Terror, Armut, Hunger, Migration, Umweltbelastung , Bevölkerungsexplosion und das kann man recht weit fortführen.

Bei all diesen Themen sind die Rahmenbedingungen völlig klar und bis zum Erbrechen durchleuchtet, durchgekaut, durchdiskutiert und dennoch nicht für alle befriedigend gelöst. Auch weil das stets ein dynamischer Prozess ist und sich Auffassungen und Mehrheiten ändern.

Wir hingegen haben uns noch nicht mal auf einen gemeinsamen Sachstand einigen können. Aus meiner Sicht leugnen und ignorieren Sie sämtliche Tatsachen die gegen einen LHC getriggerten Weltuntergang sprechen.
Und aus Ihrer Sicht leugne ich den von Ihnen für möglich gehaltenen LHC getriggerten Weltuntergang.

Und das sind nur die Spitzen der ‚Eisberge‘

Ich kann mit einer solchen Basis nicht ernsthaft erwarten, daß wir in einer Ethikdebatte über billige Allgemeinplätze, die sowieso niemand bei Trost in Abrede stellt, hinaus kommen. Sie sagen Alles oder Nichts und ich sage Nichts oder viel mehr. Und keiner von uns meint das Selbe.

All Ihre ethischen Argumente sind unter der Voraussetzung daß Sie recht haben selbstvertändlich gültig. Nur diese Voraussetzung ist halt falsch.

Sie dagegen halten diese Voraussetzungen für gegeben und leiten daraus omnipotente Rechte ab, was wiederum mir ganz und gar nicht einleuchtet, zumal Sie, so setze ich hier einfach mal voraus, an anderer Stelle durchaus in der Lage sind diesen Mechanismus zu erkennen. (Sicherheitsdebatte, Terrorismus, Überwachungsstaat) Nur hier haben Sie angst und blenden alles andere aus.

Es ist ja nicht so, daß ich diese Überlegungen nicht nachvollziehen kann, nur aus meiner Sicht gelten Ihre Voraussetzungen eben nicht.

So lange wir auf der Sachebene nicht zu einem gemeinsamen Standpunkt finden, ist die ethische Debatte –LHC- zwischen uns Beiden, zumindest in meinen Augen nur eine Quelle von Frustration und Missverständnissen.

Abseits davon habe Ich I(i)hnen, entgegen Ihrem hier geäußerten Empfinden, meine ethischen Auffassungen nicht vorenthalten. Ich sehe die aber bis zu einem gemeinsamen Sachstand als zweitrangig.


Herzliche Grüße

MAC

PS Ich hoffe auch, daß meine letzte Antwort an Sie nicht wie dort beschrieben, tatsächlich im dunklen Wald dieses Forums verborgen geblieben ist.
PermalinkPermalink 2008-10-31 | 18:01
Comment from: ralfkannenberg [Visitor]
Hallo Herr Pellegrino, hallo MAC,

schon länger schwebt mir die Idee vor, dass sich die "Kritiker" - ich setze das jetzt bewusst in Anführungsstriche, weil ich diesen Ausdruck nicht nur für die LHC-Kritik, sondern ganz allgemein verstanden sehen möchte - ihre Thesen von einem Gutachter ihres Vertrauens überprüfen lassen.

Natürlich müssen das Fachpersonen sein, aber dennoch können das auch unabhängige Experten sein, da ich nicht glaube, dass alle Inhaber eines naturwissenschaftlichen Diploms und idealerweise einer Dissertation "gleichgeschaltet" sind.

Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
PermalinkPermalink 2008-10-31 | 21:42
Comment from: galileo2609 [Visitor] · http://www.relativ-kritisch.de/forum/viewforum.php?f=46
Hallo Enrico Pellegrino,

waren wir uns über diese Frage:
"Könnten Sie denn überhaupt, wenn Sie es wollten, das Experiment - dieses Himmelfahrtskommando - noch aufhalten?"
nicht längst einig? Wenn wir im Dialog ein überzeugendes Argument herausarbeiten, genügt eine E-Mail, und der LHC wird seine Arbeit nie aufnehmen. Dieses Argument wird aber ein physikalisches sein müssen. Ein anderes wird in der aktuellen Situation nicht zählen.

Und das sind immer noch die Umstände, warum
"P.S. Dies gilt auch für MAC und seine komplette Ausblendung aller ethischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem LHC-Experiment, die hier wieder und wieder unbeantwortet stehen blieben."
das so ist. Wobei ich daran erinnern muss, dass mein letzter Beitrag zur Jonas-Diskussion noch keine Antwort von Ihnen erfahren hat. Das ist seit August offen. Ich stehe für diese Diskussion weiter gerne zur Verfügung und habe auch vor, diese mit Antworten auf Herrn Struckmeyer demnächst auf Alpha Centauri zu eröffnen. Ich würde mich freuen, wenn wir auch diesen Dialog gemeinsam führen könnten.

Die nächsten Tage werde ich offline sein, aber ab Dienstag können wir unmittelbar damit fortfahren.

Grüsse galileo2609
PermalinkPermalink 2008-10-31 | 23:37
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